Guten Tag liebe Notariatler,
folgendes Problem. In der ZV wurde von mir eine Sicherungshypothek im GB eingetragen. Nun muss sie wieder raus.
Darf ein Notar hier im Hause die UB machen??
Mir geht es dabei also um § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BeurkG.
Vorbefassung und UB
- AxL
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"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
nein
Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde verneint.
Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde verneint.
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Meine ich auch.
Ausnahme ist doch nur, wenn die Beteiligten der Vorbefassung und der Beurkundung gleich sind.
Ausnahme ist doch nur, wenn die Beteiligten der Vorbefassung und der Beurkundung gleich sind.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"