Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Ich habe eine GmbH mit 4 Gesellschaftern. Einer der Gesellschafter hat Insolvenz angemeldet. Jetzt soll gemäß Gesellschaftsvertrag der Geschäftsanteil eingezogen werden.
Ich habe jetzt eine Urkunde vorbereitet, wo die übrigen Gesellschafter erscheinen und erklären:
Wir sind Gesellschafter der Firma XY GmbH in Bremerhaven und zwar der E. 1 zu mit dem Geschäftsanteil Nr. zur Höhe von ..., der E. zu 2. mit einem Geschäftsanteil Nr. zur Höhe von ... und der E. zu 3. mit einem Geschäftsanteil Nr. zur Höhe von ...
Unser Gesellschaftsvertrag lässt die entgeltliche Einziehung von Geschäftsanteilen ohne Zustimmung des betroffenen Gesellschafters durch Beschluss der Gesellschafterversammlung zu, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters eröffnet ist. Über das Vermögen der Gesellschafterin AB ist das Insolvenzverfahren eröffnet durch Beschluss des Amtsgerichts Bremerhaven, AZ: .... Im Hinblick darauf beschließen wir unter Verzicht auf Form und Frist der Einberufung der Gesellschafterversammlung:
1. Der Geschäftsanteil der AB wird eingezogen.
2. Als Abfindung erhält die ausscheidende Gesellschafterin den nach § 6 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zu ermittelnden Wert ihrer Beteiligung, nämlich eine Abfindung in Höhe des Werts des Geschäftsanteils, welche innerhalb von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Ausscheidens auszuzahlen ist. Der Zinsfuß für die Abfindung beträgt 6 % über dem Basiszinssatz. Die Auseinandersetzungsbilanz ist nach dem Grundsätzen der Steuerbilanz zu erstellen. Ein Firmenwert oder ein anderer ideeller Wert kommt nicht zum Ansatz.
Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Unter den drei verbleibenden Gesellschaftern besteht Einigkeit darüber, dass nach Ausscheiden der AB die Gesellschaft nur noch aus den übrigen Geschäftsanteilen bestehen bleiben soll.
Was muss ich jetzt mit der Urkunde machen?
Beim HR einreichen?
Muss diese nicht auch dem ausscheidenden Gesellschafter zugestellt werden?
Wird nicht auch mit der Einziehung das Stammkapital gemindert? Das Stammkapital beträgt ursprünglich 25.000,00 €. Es darf aber doch nicht weniger werden, oder?
Es wäre schön, wenn das von euch schon mal jemand gemacht hat und mir weiterhelfen könnte.
In meinem Formularbuch finde ich leider nichts darüber, außer den Text der Urkunde.
Liebe Grüße
Ulrike
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