Notaranderkonto - bei Grundstückskaufvertrag noch üblich?

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Nordlicht-Ela
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#1

29.01.2009, 16:46

Hallo, ich als Nicht-mehr-Notarfachangestellte hab mal eine Frage in die Runde:

Ist es nicht mehr allgemein üblich, bei normalen Grundstückskaufverträgen die Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto abzuwickeln?

Früher war das m.W. allgemein üblich, aber wir haben grad einen Fall hier, in dem der beurkundende Notar einer anderen Kanzlei behauptet, das sei heutzutage nicht mehr so.

Vielen Dan an euch in die Runde für eine Antwort.

LG Ela
Jupp03/11

#2

29.01.2009, 18:04

Die Abwicklung über Anderkonto ist zumindest in NRW die absolut reine Ausnahme. In Norddeutschland z. B. Hamburg wird dieses m. W. noch oft gemacht.
Nordlicht-Ela
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#3

29.01.2009, 18:44

Danke dir! Na denn ...

Kann mich noch erinnern, dass das bei uns in Niedersachsen in der Praxis immer so abgewickelt wurde.
Martin Filzek
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#4

29.01.2009, 19:56

Die Frage ist streitig und es gibt einein Riesenberg an entspr. gegenteiligen Auffassungen vertretenden Aufsätzen u. auch unteschiedl. OLG-Rspr. dazu (großzügig zur Zulässigkeit von Verwahrungen z. B. zuletzt OLG Köln NotBZ 2008, 160 = ZNotP 2008, 255 m. Anm. Tiedtke, a. A. Renner NotBZ 2008, 142 und wohl die "Mehrheit"). Es geht umn § 54 d BeurkG und die unterschiedl. mögliche Auslegung des unbest. Rechsbegriffs "berechtigtes Sicherungsinteresse", was zum einen subjektiv, von der Mehrheit aber objektiv verstanden wid, siehe z. B. auch Überlblick in Filzek, KostO, 4. Aufl. 2009, § 149 Rn. 1 und 3 f. sowie § 16 Rn. 37.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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