Kosten Grundstückskaufvertrag

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Mops
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#1

27.01.2009, 14:52

habe von Notarkosten keine Ahnung und muss ermitteln, welche Kosten bei einem Notar für einen Grundstückskaufvertrag (KP 40.000) anfallen. hat jemand eine Idee wie ich diese ermitteln kann?
Jupp03/11

#2

27.01.2009, 14:57

Notarkostenberechnung (§ 154 KostO)

Geschäftswert: 40.000,00 EUR (§ 20 KostO)
Beurkundung von Verträgen §§ 32, 141, 36 II KostO 20/10 228,00 EUR
Vollzug des Geschäfts; Einholung Zeugnis nach § 28
Baugesetzbuch §§ 32, 146 I 1 Halbsatz 2 KostO 1/10 11,40 EUR
Geschäftswert: 12.000,00 EUR (dies sind 30% vom
ursprünglichen Geschäftswert in Höhe von 40.000,00 €)
Sonstige Geschäfte, Nebentätigkeit, Mitteilung der
Kaufpreisfälligkeit §§ 32, 147 II KostO 5/10 30,00 EUR
Geschäftswert: 8.000,00 EUR (dies sind 20% vom
ursprünglichen Geschäftswert in Höhe von 40.000,00 €)
Sonstige Geschäfte, Nebentätigkeit, Überwachung der
Kaufpreiszahlung §§ 32, 147 II KostO 5/10 24,00 EUR
Kopie- und Portokosten ca. 50,00 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 343,40 EUR
Zwischensumme netto 343,40 EUR
19 % Umsatzsteuer § 151a KostO 65,25 EUR
Gesamtbetrag 408,65 EUR


Schriftbild bitte ich zu entschuldigen
Mops
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#3

27.01.2009, 15:01

Super, DANKE!!!
catwysel
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#4

27.01.2009, 17:04

Und wenn nicht nur das Negativattest eingeholt werden muss?

Dann erhöhen sich die Gebühren noch einmal um ca. 40,00 €. Hab ich jetzt nicht nachgeschaut.
Mops
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#5

27.01.2009, 19:22

Danke auch dir.
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rebru82
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#6

29.01.2009, 15:59

Noch ne kleine Hilfe. Der Regelfall bei den Kosten kann immer mit ca. 5 % des Kaufpreises angegeben werden. Darin enthalten sind 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,5 % Gerichts- und Notarkosten. In Ausnahmefällen kann es auch etwas teurer werden, im Regelfall aber günstiger
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Martin Filzek
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#7

29.01.2009, 20:01

Von diesen vereinfachenden "Faustformeln", die pauschal einen gewissen Prozentsatz für Notar- und Gerichtskosten oder hier alles zusammen mit Grnderwerbsteuer nennen, ist m. E. nicht viel zu halten.
Die Grunderwerbsteuer ist z. B. seit einiger Zeit Ländersache und wie in Berlin wird jetzt auch in Hamburg die Grunderwerbsteuer - ich glaube auf 4,5 % - angehoben.
Die Notarkosten und Gerichtskosten nach KostO sind degressiv gestaffelt, d. h. je höher der Wert ist, um so weniger fällt prozentual gesehen an Gebühren an, und die Höhe der so gen. "Nebengebühren" wie Vollzugsgebühr, Betreuungsgebühren u. Ä. ist im Einzelfall zu prüfen.
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Lena
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#8

29.01.2009, 21:18

ist m. E. nicht viel zu halten.
:zustimm

Ich bin mit so ner "Faustformel" mal richtig schön baden gegangen. Mandant meinte ob das mit den 5 % hinkommt. Ich antwortete: Ja, ungefähr. Bei den meisten Verträgen stimmts auch. Dann kam Betreuung hinzu, Aufgebotsverfahren weg. Grundschuldbrief, Notaranderkonto und und und... Und die Kosten waren nachher fast doppelt so hoch als er sie geschätztz hatte. Von daher kann ich nur sagen: Pi*Daumen - FINGER WEG!

wird jetzt auch in Hamburg die Grunderwerbsteuer - ich glaube auf 4,5 % - angehoben.


Ja, zum 1.1. beträgt auch dort die Grunderwerbsteuer 4,5% http://hh.juris.de/hh/gesamt/GrEStFestG ... _HA_rahmen
Liebe Grüße
Lena

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