Löschungszustimmung Mitberechtigter

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Jady
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#1

14.01.2009, 11:16

Ich habe hier eine Frage zur technischen Abwicklung.

Sachverhalt:
A, B, C, D sind zu 1/16 Eigentümer eines mit einer Grundschuld in Höhe von 46.000,00 € belasteten Grundstücks. Der Löschungsentwurf enthält den Antrag aller Eigentümer. A, B, C und D unterzeichnen an verschiedenen Tagen.

Hier wären ja jetzt 4 Rechnungen zu schreiben. Einmal über 1/4 des Nennbetrages der Grundschuld und davon eine Entwurfsgebühr. Dann 3 Rechnungen von je 1/16 des Nennbetrages der Grundschuld und davon je eine Beglaubigungsgebühr. Wie mache ich das jetzt. Ich schreibe einen Beglaubigungsvermerk und wie mache ich das jetzt mit den vier Rechnungen? Verstehe ich jetzt nicht so ganz...Kann mir da jemand helfen?????
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mrsbloom
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#2

14.01.2009, 11:43

Also die erste Beglaubigung würde ich halt mit Entwurf anbrechnen und die weiteren 3 nur mit Beglaubigung. Die Entwurfsgebühr kannst du dann auf die 4 Leutchen verteilen...
Gruß Tina

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Jady
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#3

14.01.2009, 11:46

D. h. ich mache eine Kostenrechnung mit Entwurfsgebühr und 3 Beglaubiungsgebühren und teile diese dann anschließend durch 4?
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mrsbloom
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#4

14.01.2009, 11:56

Genau, ich würde alle Kostenberechnungen zusammenfassen, durch 4 teilen und dann jedem 1/4 der Gesamtkosten in Rechnung stellen.

Oder jeder der 4 zahlt seine Beglaubigungsgebühr und du teilst die zusätzlichen Kosten für den Entwurf der 1. Urkunde unter den 4 auf.
Gruß Tina

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#5

14.01.2009, 12:01

ok, kommt ja eh das gleich bei raus, aber ich verstehe immer noch nicht, ich mache ja einen Beglaubigungsvermerk und die Rechnung mache ich dann insgesamt für alle vier und werfe die auf dem Beglaubigungsvermerk dann aus oder wie?

als vorstehende Namensunterschriften

xxx

wurden am , am , am und am vor mir vollzogen, was ich hiermit beglaubige.

kostenrechnung

wert 11.500
5/10 Entwurf einschl. erster u-begl.
wert 2875
5/20 für u.-begl.
wert 2875
5/20 für u-begl.
wert 2875
5/20 für u-begl.

So richtig?
Zuletzt geändert von Jady am 14.01.2009, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
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mrsbloom
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#6

14.01.2009, 12:03

Ich habe das jetzt so verstanden, dass du 4 Beglaubigungsvermerke hast. Oder habe ich da was falsch gelesen?
Gruß Tina

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#7

14.01.2009, 12:04

Du hast doch verschiedene Urkunden oder? Dann würde ich für jede Urkunde eine extra Rechnung machen.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cF3QFg1X1122NTQxNzJvfDAwNzAwN298QWIgaW4gZGllIFNvbm5lIGluIA.gif[/img][/url]
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#8

14.01.2009, 12:06

Nur bei der ersten "Urkunde" bzw. Rechnung ist ja die Entwurfsgebühr auch mit dabei bzw. Gebühr gem. § 38 II 1 KostO (5/10), die natürlich nicht nur der 1. Miteigentümer bezahlen soll, sondern alle anteilig.
Gruß Tina

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#9

14.01.2009, 12:09

Wenn du jetzt doch nur einen Beglaubigungsvermerk hast, fasst du halt alle Gebühren in einer Kostenberechnung zusammen, also

38 II 1 5/10 nach 1/4 Wert
45 5/10 nach 1/16 Wert
45 5/10 nach 1/16 Wert
45 5/10 nach 1/16 Wert

dann § 44 Abs. 1 beachten!
Gruß Tina

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#10

14.01.2009, 12:13

ja genau, ein entwurf, worauf alle unterzeichnen, habe ich jetzt auch so gemacht wie du. Supi, danke für deine Hilfe
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