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Zustellung vollstr. Kostenrechnung in der Schweiz

Verfasst: 26.11.2008, 15:39
von AxL
Hat jemand fogendes Problem schon einmal gelöst ????

Ich habe einen Kostenschuldner, welcher in der Schweiz sitzt. Nun will ich die Kostenrechnung vollstreckbar ausfertigen und zustellen lassen.

Was ist zu tun?

Verfasst: 26.11.2008, 16:13
von Revisor
siehe Korintenberg, KMostO, 17. Aufl., RdNr. 10 zu § 155:

"Die vollstreckbare Kostenrechnung wird im Ausland nicht als Vollstreckungstitel anerkannt... Der Notar ist damit auf das jeweils geltende Auslandsrecht und die im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften angewiesen. Von daher ist dem Notar bei Kostenschuldnern mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland zu empfehlen, einen Kostenvorschuss nach § 8 zu verlangen, falls kein Übernahmeschuldner gemäß § 3 Nr. 2 mit Wohnsitz oder Sitz im Inland vorhanden ist".

Habt ihr nicht evtl. einen 2. Kostenschuldner (Gesamtschuldner) mit Wohnsitz im Inland?

Verfasst: 26.11.2008, 17:01
von AxL
Wir wollen auch keinen Vollstreckungstitel fürs Ausland, sondern die vollstr. Kostenrechnung nur zustellen lassen. Die Vermögenswerte befinden sich nämlich im Inland :wink:

Die Zustellung reicht mir also. Ich werde mal das Konsulat in der Schweiz bitten, die Zustellung zu vermitteln.

Oder hat jemand bessere Ideen?