Zustellung vollstr. Kostenrechnung in der Schweiz

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AxL
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#1

26.11.2008, 15:39

Hat jemand fogendes Problem schon einmal gelöst ????

Ich habe einen Kostenschuldner, welcher in der Schweiz sitzt. Nun will ich die Kostenrechnung vollstreckbar ausfertigen und zustellen lassen.

Was ist zu tun?
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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#2

26.11.2008, 16:13

siehe Korintenberg, KMostO, 17. Aufl., RdNr. 10 zu § 155:

"Die vollstreckbare Kostenrechnung wird im Ausland nicht als Vollstreckungstitel anerkannt... Der Notar ist damit auf das jeweils geltende Auslandsrecht und die im jeweiligen Ausland geltenden Vorschriften angewiesen. Von daher ist dem Notar bei Kostenschuldnern mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland zu empfehlen, einen Kostenvorschuss nach § 8 zu verlangen, falls kein Übernahmeschuldner gemäß § 3 Nr. 2 mit Wohnsitz oder Sitz im Inland vorhanden ist".

Habt ihr nicht evtl. einen 2. Kostenschuldner (Gesamtschuldner) mit Wohnsitz im Inland?
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#3

26.11.2008, 17:01

Wir wollen auch keinen Vollstreckungstitel fürs Ausland, sondern die vollstr. Kostenrechnung nur zustellen lassen. Die Vermögenswerte befinden sich nämlich im Inland :wink:

Die Zustellung reicht mir also. Ich werde mal das Konsulat in der Schweiz bitten, die Zustellung zu vermitteln.

Oder hat jemand bessere Ideen?
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
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