Interessenschaftsanteil

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AnjaZ
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#1

21.10.2008, 08:40

Guten Morgen,

im Zuge eines KV über eine landwirtschaftliche Fläche hat der Käufer sich gemeldet und mitgeteilt, dass evtl. an dem Objekt eine Interessenschaftsanteilsberechtigung vorliegt. Der Verkäufer hat keine Ahnung davon. :?:

Kann mir jemand sagen, was genau ein Interessenschaftsanteil (soll angeblich auf das Jahr 1887 zurückgehen) genau ist und ob dieser auch grundbuchlich erfasst wird? Aus dem GB ist so etwas jedenfalls nicht zu ersehen.

Gruß

AnjaZ
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Pepsi
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#2

21.10.2008, 08:49

ich hatte mal sowas ähnliches, allerdings war das ein Realverband, weiß nicht ob das gleichzusetzen ist.. und dieser Realverband war Eigentümer des Weges und der musste man dann die Eigentumsübetragung anzeigen, weil im Grundbuch nur "Realverband ... " als Eigentümer drin stand, sozusagen eine Übertragung eines Gesellschaftsanteils.. habe allerdings bis heute niemanden gefunden der sich dafür für zuständig erklärt :lol:
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Sanni80
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#3

21.10.2008, 11:09

Pepsi die Realverbände bzw. Realgemeinden unterstehen der Aufsicht des Landkreises, Kommunalaufsicht. Dann wende dich doch einfach mal an den zuständigen Landkreis ;)
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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