Gegenstad der Gesellschaft
Verfasst: 16.10.2008, 09:40
Hallo.
Ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Wir haben eine GmbH übertragen und dann Sitzverlegung, Änderung des Gegenstandes, vorgenommen.
Der Gegenstand wurde in "Korrosionsschutz" geändert. Jetzt bekomme ich folgende Verfügung:
Hinsichtlich des angemeldeten Gegenstandes der Gesellschaft ist eine Individualisierung erforderlich (vgl. Schulz, Kommentar zum GmbHG, 10. Aufl. 2006, Rn 12 zu § 3 GmbHG). Die Angaben müssen zumindest so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise ablesen können, in welchem Geschäftszweig und auf welche Weise isch die Gesellschaft betätigen will.
Das verstehe ich nicht. Wir haben doch Korrosionsschutz angegeben. Zudem habe ich vom dem Kommentar leider nur die 9. Aufl. vorliegen.
Wie seht ihr das?
LG
Ich habe mal wieder ein kleines Problem.
Wir haben eine GmbH übertragen und dann Sitzverlegung, Änderung des Gegenstandes, vorgenommen.
Der Gegenstand wurde in "Korrosionsschutz" geändert. Jetzt bekomme ich folgende Verfügung:
Hinsichtlich des angemeldeten Gegenstandes der Gesellschaft ist eine Individualisierung erforderlich (vgl. Schulz, Kommentar zum GmbHG, 10. Aufl. 2006, Rn 12 zu § 3 GmbHG). Die Angaben müssen zumindest so konkret sein, dass die interessierten Verkehrskreise ablesen können, in welchem Geschäftszweig und auf welche Weise isch die Gesellschaft betätigen will.
Das verstehe ich nicht. Wir haben doch Korrosionsschutz angegeben. Zudem habe ich vom dem Kommentar leider nur die 9. Aufl. vorliegen.
Wie seht ihr das?
LG