Wie war das noch mit der "normalen" Abschrift?

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Nine
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#1

15.10.2008, 14:35

Hallo,
ich hab schon wieder eine Frage.
Ich hänge gerade total. Wollte gerade ne einfache Abschrift des Kaufvertrages für die Beteiligten sowie für die Kaufpreissammlung etc. fertigen. Nu sitz ich hier, und weiß nicht mehr, wie diese einfachen Abschriften gehen. Chefe meint: "na, die unterschreibe ich nur...ohne Siegel!" Aber, ich will ihn nicht nerven und weiter bohren. Deshalb meine -wahrscheinlich- doofe Frage:
Bleibt der Text: "Vorstehende mit der Urschrift übereinstimmende Abschrift beglaubige ich hiermit!"????? Und dann einfach nur ohne Siegel? Ist das dann ne einfache Abschrift, während der selbe Text MIT Siegel die beglaubigte darstellt?
Ich mach nur die Vertretung und meine Kollegin hat sich hier in den Urlaub verzogen und ich stehe ziemlich alleine da :-( Nicht mal unser Azubi konnte mir das beantworten.
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wifey
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#2

15.10.2008, 14:43

einfache Abschriften waren bei uns immer nur Kopien (ohne Originalunterschrift - was um alles in der Welt meint Dein Chef damit???)

Bei uns war es egal, ob das Original oder die begl. Abschrift kopiert wurde, wobei wir bevorzugt das original genommen haben.

Unterschrieben wird bei der normalen Abschrift dann nur das Anschreiben, mit dem die Kopie verschickt wurde.
Viele Grüße

ich
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Puschelchen
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#3

15.10.2008, 14:46

jenau wifey so ist das, einfach die orginalurkunde (also reinschrift) kopieren (ohne ausfertigungsmerk) und abschriftstempel oben drauf und ab geht die post
Nine
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#4

15.10.2008, 14:47

Ach so...na, das erscheint doch auch logischer, als wenn ich diesen ganzen Text da noch mit runter schreibe. Mit dem beglaubige ich ja dann die Abschrift, aber das will ich ja nicht.
Also: Kopie Kauftrag an Mdt mit Anschreiben. Und nur letzteres unterschreibt der Anwalt!?
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wifey
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#5

15.10.2008, 14:48

:thx Puschelchen - Du bist so gut zu mir
Viele Grüße

ich
Nine
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#6

15.10.2008, 14:48

super...okay, dann hat sich ja letzte Reaktion von mir schon erledigt :-)
Vielen lieben Dank. Dann kann ich ja weitermachen :-)
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#7

15.10.2008, 14:49

Viel Spaß beim Weitermachen :daumen Du wühlst Dich da schon durch!!!
Viele Grüße

ich
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#8

15.10.2008, 14:50

Ja, ich hoffe. Mache sonst nur die Advokatur hier. Und meine Kollegin hatte mir gleich gesagt: Sorry, aber ich gehe auch bei Ihnen nicht ans Telefon. Sie und mein Chef hatten einen kleinen Streit vorher und dafür läßt sie mich hier hängen :-(
Wie gut, daß ich Euch hier habe :-)
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Puschelchen
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#9

15.10.2008, 14:51

aber ich würde noch einmal in den vertrag schauen, im normalfall benötigt der käufer eine beglaubigte abschrift des kaufvertrages, weil damit rennt er ja meistens zu seiner bank um sich den kaufpreis finanzieren zu lassen und die banken lassen sich sehr selten mit der einfachen abschrift besenftigen...aber es müsste im vertrag drinnen stehen, was die parten wünschen bzw. bei uns steht immer:

Von dieser Verhandlung sollen gefertigt werden:

a) zwei Ausfertigungen für das Grundbuchamt
b) eine beglaubigte Abschrift für den Verkäufer
c) zwei beglaubigte Abschriften für den Käufer
d) eine beglaubigte Abschrift für den Verwalter
e) die erforderlichen einfachen Abschriften für die Behörden.
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Pepsi
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#10

15.10.2008, 14:52

Nine hat geschrieben:Ach so...na, das erscheint doch auch logischer, als wenn ich diesen ganzen Text da noch mit runter schreibe. Mit dem beglaubige ich ja dann die Abschrift, aber das will ich ja nicht.
Also: Kopie Kauftrag an Mdt mit Anschreiben. Und nur letzteres unterschreibt der Anwalt!?
:shock: ??
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