Erbscheinsantrag bei Vorlage eines Testaments

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Mareike27
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#1

13.10.2008, 13:00

Hallo liebe Forenos ...

... vorweg: Ich bin nur im Rechtsanwaltsbereich tätig und habe deshalb vom Notariat null Ahnung.

Wir sollen einen Erbscheinsantrag bei Vorlage eines Testaments vorbereiten und an den Notar weiterleiten. Der Notar erweist uns im Prinzip einen Freundschaftsdienst (Mdtin ist schwierig und die Kosten für die Beglaubigung der eV sind ja nur gering) und wir haben ihm zugesagt, den Antrag vorzuformulieren.

Da ich keine Ahnung habe, wie so ein Antrag auszusehen hat und ich bei Google nur Anträge gefunden habe, die man selbst an das Nachlassgericht stellen kann, bitte ich um Eure Hilfe.

Wie sieht denn so ein Erbscheinsantrag aus??

:? :? :? :?
Jupp03/11

#2

13.10.2008, 13:32

Wer ist denn gestorben und wer hat geerbt?
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#3

13.10.2008, 13:51

was heißt überhaupt "bei Vorlage eines Testamentes"? ist das ein handschriftliches Testament?
Mareike27
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#4

14.10.2008, 08:38

Also das Testament wurde ganz offiziell beim AG durch mündliche Erklärung abgegeben. Gestorben ist der Ehemann unserer Mandantin. Dieser war Eigentümer zu 1/2 an einem Grundstück, welches er unserer Mandantin nun hinterlassen hat.

Es soll notariell eine eV beglaubigt werden. Ich denke mal, dass unsere Mandantin dort versichern soll, dass nur sie als Erbin durch das vorhandene Testament vorhanden ist (hab ich beim Googeln gefunden). Ferner soll durch den Notar der Erbscheinsantrag gestellt werden.

Ich habe nur eben überhaupt keine Ahnung (außer dem, was ich mir in den letzten zwei Tagen so angelesen habe) von der notariellen Seite. Ich weiss einfach nicht, wie dieser Antrag oder die eV auszusehen hat und was da drin stehen muss.

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen. :?
Jupp03/11

#5

14.10.2008, 08:58

V e r h a n d e l t


zu

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar


mit dem Amtssitz in

erschien heute:

*A??,


- nachstehend "Antragsteller" genannt -

Der Antragsteller wies sich aus durch Vorlage seines Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland.

Der Erschienene verneinte die Frage des Notars, ob er oder die mit ihm beruflich verbundenen Personen außerhalb des Notaramtes in der Angelegenheit tätig waren oder sind, die Gegenstand dieser Beurkundung ist (§ 3, Abs. 1, Nr. 7 BeurkG).

Der Antragsteller erklärt:

Am ?? ist mein?? , geb. am ??, ??

- nachfolgend der "Erblasser" genannt -

in ?? verstorben. Sein letzter Wohnsitz war ??. Als einzige Verfügung von Todes wegen hat der Erblasser gemeinsam mit mir, dem Antragsteller eine gemeinschaftliche, privatschriftliche Verfügung vom ?? hinterlassen, die ich beantrage zu eröffnen.

Danach haben wir uns gegenseitig zu alleinigen Erben eingesetzt. Nach dem Tode des Erblassers bin ich somit dessen Alleinerbe geworden.

Der Erblasser war verheiratet in einziger Ehe mit mir, dem Antragsteller. Der Erblasser lebte mit mir, dem Antragsteller, im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Ich habe die Erbschaft angenommen.

Bei dem zuständigen Nachlassgericht in ?? wird hiermit der Antrag gestellt, den Erbschein nach dem Erblasser zu Händen des beurkundenden Notars zu erteilen.

Ein Rechtsstreit über das Erbrecht ist nicht anhängig. Zum Zeitpunkt des Todes war eine Ehesache nicht anhängig.

Nach Belehrung über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich oder fahrlässig falschen Abgabe, versichere ich hiermit vor dem Notar an Eides statt, dass mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit meiner Angaben entgegensteht.

Nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt der Wert des reinen Nachlasses ??,00 EUR.

Die Kosten dieser Verhandlung und des Erbscheins werden von mir, dem Antragsteller getragen.

Vorstehende Verhandlung wurde dem Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig wie folgt unterschrieben:
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#6

14.10.2008, 15:41

Danke, danke, danke ... das sieht wohl nach dem aus, was ich bzw. mein Chef gesucht hat!!

:hurra :hurra
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#7

15.10.2008, 09:06

braucht man denn überhaupt n Erbschein?
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