Löschungsbewilligung einklagen

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Topazy24
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#1

01.10.2008, 19:18

Hallo an alle :D
Folgendes Problem. A hat in seinem Grundbuch nach einem verlorenen Rechtsstreit gegen B eine Zwangssicherrungshypothek eingetragen bekommen. A hat die gesamte Forderrung inklusive Zinsen an B bezahlt.
A beantragt beim Grundbuchamt die löschung und reicht seine Zustimmung zur Löschung ein. B. weigert sich grundlos die Löschungsbewilligung herraus zu geben. Wohlmöglich aus Frust auf Grund des Rechtsstreits. A benötigt dringend die Löschungsbewilligung die B. nicht herraus gibt, da A. sich in einer Umschuldungsphase befindet und die Bank an 1. Rangstelle möchte. Erschwerend kommt hinzu das B. der die Löschungsbewilligung nicht herraus gibt in Amerika lebt. A. will B. verklagen da er die Bewilligung nicht herraus gibt. Was für Möglichkeiten stehen noch offfen um es zu beschleunigen? Geht eventuell eine Auflassungserklärung? Wie wäre vorzugehen und wie kann man es beschleunigen? A. kann wenn er nicht schnell die Bewilligung bekommt in Insolvent werden und das Eigenheim verleiren...
Gast

#2

02.10.2008, 11:25

Hi,

richtig durchgezogen haben wir das bislang noch nicht, aber wenn sowas anstand, haben wir immer mit Klage gedroht. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das besonders schnell geht... gerade wenn die Gegenseite in Amerika lebt. :( Wäre eine Ersatzzustellung möglich, oder gibt es nur diese eine Anschrift?

Also ich würde dann ne Klage losschicken, an das Gericht wo das Grundstück liegt (?), als Anlage den Zahlungsnachweis und bisherigen Schriftverkehr (bzgl. der Verweigerung usw.) Stichwort Leistungsklage Handlung.

Sonstige Beschleunigungsmöglichkeiten fallen mir spontan nicht ein - bin in Elternzeit und deshalb etwas raus. :wink:

LG

RiverPoet
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Pepsi
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#3

02.10.2008, 15:01

besser ist Klage auf "Willenserklärung", hatten wir schonmal gemacht und ging total einfach, der Eigentümer muss das Urteil mit Rechtskraftvermerk usw. dann nur noch mit Löschungsantrag zum GBA einreichen...

"Der Beklagte wird verurteilt folgende WIllenserklärung abzugeben:

Hiermit bewillige ich die Löschung der zu meinen Gunsten im Grundbuch von ... eingetragene ..."
Andreas

#4

02.10.2008, 15:04

Hallo und :welcome, Topazy24,

eine schöne fiktive Frage hast du da :wink:

Wie hieß es doch im Fernsehen ?

"Und bleiben Sie uns gewogen!" :mrgreen:

:wink1
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#5

02.10.2008, 21:28

Danke Andreas, Danke an alle hier. Ein klasse Forum mit echt netten Leuten.
Das macht spaß :thx
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#6

02.10.2008, 21:30

Pepsi weißt du wie lange das Klagen gedauert hat? Es ist sehr Dringend die ganze Angelegenheit...
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#7

02.10.2008, 21:35

Die Gegenseite lebt in Amerika. Der Rechtstreit der beglichen wurde fand in Deutschland statt. B. Anwaltkanzlei die ihn vertreten hat ist in Deutschland.
Aber selbst die können keine Ausstellen lassen ob wohl sie den Fall geführt haben. Da sie nur für den Prozess eine Vollmacht hatten....
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#8

03.10.2008, 20:37

hm naja wielange dauert sone normale Klage... k.a. wenn die Gegenseite sich nicht wehrt gehts schnell (mit VU), ansonsten kommts drauf an wielange sie sich "wehren" können und das gericht das mitmacht... k.a.
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