Grundpfandrecht für inzw. aufgelöste Stiftung

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Sanni80
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#1

24.09.2008, 14:02

Hallo,

in einer Kaufvertragsangelegenheit habe ich in Abt. III noch ein Recht über 4.750,00 Mark für eine Stiftung gem. einer Urkunde vom 02.01.1900 (!) eingetragen.

Zwischenzeitlich bin ich nun soweit gekommen, dass die Stiftung durch einen Beschluss im Jahre 1954 aufgelöst wurde.

Habe ich jetzt noch irgendeine Möglichkeit, dieses Recht aus dem Grundbuch rauszubekommen, oder wird das für in alle Ewigkeit dort bestehen bleiben???
Jupp03/11

#2

24.09.2008, 15:10

Briefrecht?
Wer hat den Beschluss verfaßt?
Welche Währung genau?
Wo liegt der Grundbesitz?
Steht im Beschluss, was mit dem Vermögen der Stiftung passieren sollte?
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#3

24.09.2008, 15:56

gibts da nicht sowas wie einen "Liquidationsverwalter" oder so..
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Sanni80
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#4

24.09.2008, 17:30

Jupp03 hat geschrieben:Briefrecht?
ja, mit Brief
Jupp03 hat geschrieben: Wer hat den Beschluss verfaßt?
Jupp03 hat geschrieben: Welche Währung genau?
"M" = Mark - 1900 = Reichmark, also wirklich nicht viel heutzutage umgerechnet, aber schön aussehen tut es nicht, wenn es drin bleibt :roll:

Jupp03 hat geschrieben: Wo liegt der Grundbesitz?
Magdeburg, daher ist das dann zu DDR-Zeiten wohl auch "untergegangen"
Jupp03 hat geschrieben: Steht im Beschluss, was mit dem Vermögen der Stiftung passieren sollte?
Ich habe eine Vorlage zum Beschluss bekommen, woraus hervorgeht, dass die Stiftung "aufzulösen und die Vermögenswerte auf dem Wege der Überführung in Volkseigentum gem. § 12 der besonderen Satzung der ... dem Rat der Stadt Magdeburg als künftigen Rechtsträgen zuzuführen" sei.

Im Beschluss steht dann zum einen:
Die Stadtverordnetenversammlung fasst hierzu einen Beschluss Nr. 21:
Die Versammlung gibt die Zustimmung zur Überführung der Stiftungen ... mit dem 31.12.1954 und beauftragt den Rat der Stadt, alle Maßnahmen, die sich aus diesem Beschluss zur Überführung in Volkseigentum ergeben, bis zum 30.05.1955 abzuschließen.

3. Punkte weiter im Beschluss steht ferner:
Abgeordneter XY begründet die Vorlage.
Die Stadtverordnetenversammlung fasste hierzu den Beschluss Nr. 21.

und nun????
Mir sagt das, dass die Stiftung in Volkseigentum übergegangen ist.
Die Stadt Magdeburg sagt klipp und klar, dass sie nicht Rechtsnachfolger der Stiftung ist und von ihr keine Löschungsunterlagen ausgestellt werden.
Jupp03/11

#5

24.09.2008, 18:12

siehe hierzu Rd-Nr.: 4240 ff. Schöner/Stöber 14. Auflage, § 10 GBBerG sowie § 26 GBMaßnG
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Sanni80
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#6

24.09.2008, 18:21

danke Jupp :roll:
sehe ich an, ansonsten quäle ich dich weiter :mrgreen:
[size=75][color=#800040]Jeder, der sich die Fähigkeit erhält,
Schönes zu erkennen,
wird nie alt werden. [/color][/size]
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