Aktienrecht Umwandlung nichtstimmberechtigte Aktien

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Pepsi
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#1

12.09.2008, 18:04

Hallo,

wir haben überhaupt keine Ahnung von Aktienrecht und sollen jetzt nichtstimmberechtigte Aktien und stimmberechtigte umwandeln. Kann mir da jemand helfen?
Kordu

#2

12.09.2008, 18:38

Hab jetzt überhaupt keine Unterlagen hier.

Aus dem Bauch heraus würde ich mal sagen, dass eine Hauptversammlung stattfinden muss, wonach das und die entsprechende Satzungsänderung beschlossen wird.
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Pepsi
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#3

14.09.2008, 17:33

öööhm ja, das weiß ich wohl auch, aber
wie lautet der Text (ich muss das ja zum HR anmelden, gel?)
wer muss teilnehmen (reichen die nichtstimmberechtigten Aktieninhaber)
wie ist die Frist zur Ladung

usw. usw. (sorry, hätte die Fragen ja auch gleich stellen können)
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wifey
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#4

14.09.2008, 17:35

Ich glaube nicht, dass die nichtstimmberechtigten Aktieninhaber reichen - es betrifft die anderen ja auch, wenn da auf einmal ein paar Leute mehr mit stimmen dürfen.

Edith: § 53 a AktG: alle Aktionäre sind gleich zu behandeln
Zuletzt geändert von wifey am 14.09.2008, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüße

ich
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#5

14.09.2008, 17:38

Ist in der Satzung evtl. der Fall bereits geregelt?

Und auch hier Edith: Frist zur Einberufung der HV gem. § 123 AktG mindestens 30 Tage vor der HV
Viele Grüße

ich
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#6

15.09.2008, 09:04

ups.. am 26. soll eigentlich Beurkundung sein.. arrg
ich muss ma gucken, ob wir die Satzung bekommen haben
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wifey
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#7

15.09.2008, 16:15

Und? Was sagt die Satzung ?
Viele Grüße

ich
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#8

16.09.2008, 16:25

wir haben keine bekommen... arrrg unu?
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Lena
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#9

16.09.2008, 20:38

Na, dann schleunigst bei der FIrma oder dem HR anfordern?

Satzung muss vorliegen, wie willst du sonst die entspr. Satzungsänderung beschließen lassen? Event. ist ja wirklich schon so ein Passus in der Satzung enthalten, dass so und so verfahren werden kann bei so ner Änderung.

Wegen der Anmeldung - hast du den Gustavus? Da müsste das Muster drin stehen...

Und bzgl. der HV - wird die nur deswegen einberufen oder ist sonst noch was auf der Tagsordnung? Wurde schon zur HV geladen? (Müsste das nicht auch im E-BANZ veröffentlicht werden??) Wenn nicht kannste das Beurkundungsdatum wegen der Frist (siehe #5) m.E. eh vergessen...
Liebe Grüße
Lena

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#10

16.09.2008, 20:46

Ja Lena, Einladung muss veröffentlicht werden - also mal eben so ne HV geht nicht (auch wenn's nur 10 Aktionäre wären)
Viele Grüße

ich
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