Ich frage mich, ob und ggf. warum man eine auf der Urschrift angebrachte Kostenrechnung unterschreiben muss. Rechtsgrundlage ist ja § 154 Abs. 3 S. 3 KostO, wonach der Notar eine Ablichtung/Ausdruck der Berechnung zu den Akten zu bringen hat, womit nach hM die Urschrift gemeint ist.
Ablichtung heißt aber einfache Abschrift, und diese sind ja nie unterschrieben.
Die Handhabung hier ist sehr uneinheitlich. Würde mich über Stellunhnahmen freuen. Wird das Unterschreiben womöglich von den Notarprüfern gefordert?
Gruß
Michael
Kostenrechnung auf Urschrift - warum unterschreiben?
- Bibi
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Also ich habe mal gelernt, dass die Kostenrechnung mit Bestandteil der Urkunde ist und daher auch unterschrieben sein muss. Ich achte daher immer drauf und ärgere mich selbst, wenn ich von Notarkollegen Urkunden sehe, die ohne KN ausgefertigt werden; das würde ja bedeuten, dass die Urkunde unvollständig ist.
Ob die Revisoren das Prüfen weiß ich nicht genau; da ich immer drauf achte, dass alles unterschrieben ist, kann in dieser Hinsicht nichts beanstandet werden.
Ob die Revisoren das Prüfen weiß ich nicht genau; da ich immer drauf achte, dass alles unterschrieben ist, kann in dieser Hinsicht nichts beanstandet werden.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
- Gruftie
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Bibi!!
Genauso habe ich das auch mal gelernt!
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Nö, das prüfen die nicht!! Die gucken sich ja nur die Originale an und können logischerweise nicht sehen, ob an den erteilten Ausfertigungen und begl. Kopien die Kostenrechnung mit "dranbaumelt".Bibi hat geschrieben:Ob die Revisoren das Prüfen weiß ich nicht genau; da ich immer drauf achte, dass alles unterschrieben ist, kann in dieser Hinsicht nichts beanstandet werden.
- Manfred Fisch
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Die Pflicht zur Unterzeichnung ergibt sich aus § 154 Abs. 1 KostO. Im Regelfall ist es aber nicht so, dass dem Mandanten die Urschrift der Urkunde übersandt mit der Aufforderung, zahl mal die Kosten gem. Berechnung auf der Urkunde, sondern dass eine separate Kostenrechnung erstellt und diese versandt wird. (Die Unterschrift ist schon wegen der prozessualen Wirkung unabkömmlich).
Daher unterschreibt der Notar die Kostenberechnung auf der Urkunde (§ 154 I KostO) und die Kostenrechnung, die an den Mandanten geht. Theoretisch wäre es auch möglich, eine Kopie der Kostenberechnung, die dem Mandanten zugesandt wird, mit der Urschrift zusammen zu verwahren (muss besonders klasse sein, wenn mehrere Kostenschuldner Bruchteile zu tragen haben).
Diese würde(n) dann aber mit jeder Ausfertigung/begl. Kopie (§ 154 III 2 KostO) erneut mit kopiert werden müssen. Sieht nicht chique aus und ist auch nicht wirklich praktikabel.
Daher unterschreibt der Notar die Kostenberechnung auf der Urkunde (§ 154 I KostO) und die Kostenrechnung, die an den Mandanten geht. Theoretisch wäre es auch möglich, eine Kopie der Kostenberechnung, die dem Mandanten zugesandt wird, mit der Urschrift zusammen zu verwahren (muss besonders klasse sein, wenn mehrere Kostenschuldner Bruchteile zu tragen haben).
Diese würde(n) dann aber mit jeder Ausfertigung/begl. Kopie (§ 154 III 2 KostO) erneut mit kopiert werden müssen. Sieht nicht chique aus und ist auch nicht wirklich praktikabel.
Dass die (dem Mandanten übersandte) Original-Kostenrechnung unterschrieben werden muss, ist schon klar. Aber warum gilt das für die Kopie, die zu den Akten (=Urschrift) zu nehmen ist? Ich kann das weder der KostO, noch der DO noch dem BeurkG entnehmen.
Kordu du machst bei den begl. Kopien auch Kostenberechnung dran???Kordu hat geschrieben:Nö, das prüfen die nicht!! Die gucken sich ja nur die Originale an und können logischerweise nicht sehen, ob an den erteilten Ausfertigungen und begl. Kopien die Kostenrechnung mit "dranbaumelt".Bibi hat geschrieben:Ob die Revisoren das Prüfen weiß ich nicht genau; da ich immer drauf achte, dass alles unterschrieben ist, kann in dieser Hinsicht nichts beanstandet werden.
Micha redest du nun von den Kostenberechnungen, die zu den Urkunden gehören (so versteh ich deinen ersten Beitrag) oder von den Kostenrechnungen, die an die Mandanten rausgehen (würde ich aus deinem zweiten Beitrag so verstehen).
Ist mir etwas unklar, sorry, wenn ich nachfrage, auch an alle anderen, denen es vielleicht klar ist.
Ist mir etwas unklar, sorry, wenn ich nachfrage, auch an alle anderen, denen es vielleicht klar ist.
Du meinst an den begl. Kopien, die an die Parteien rausgehen? .... Nein, daran mach ich keine Kostenrechnung.Sanni80 hat geschrieben:Kordu du machst bei den begl. Kopien auch Kostenberechnung dran???