Ich habe gelegentlich Mandanten, die sofort eine Kopie der Urschrift haben wollen, insbesondere, wenn gewisse handschrifliche Änderungen vorgenommen worden sind. Es gibt ja Grenzen für die Erteilung von Ausfertigungen/beglaubigten Abschriften (zB 54 EStDV); aber wie sieht es mit einfachen Kopien aus, insbesondere vor Eintragung in die Urkundenrolle? Ich habe in der DONot/BeurkG nichts finden können, abgesehen von § 51 Abs. 3 BeurkG.
Wenn es die Umstände erlauben, lasse ich halt schnell Kopiervorlagen/Ausfertigungen machen, aber was ist, wenn das nicht möglich ist? Kann ich ihn darauf verweisen, die Erstellung der Reinschrift abzuwarten oder zumindest auf die Eintragung in die Urkundenrolle?
Danke für alle Hinweise.
Gruß
Michael
Kopien der Urschrift vor Eintragung in die Rolle
- Manfred Fisch
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Dienstrechtlich gibt es da mE keine Vorschrift. Aber wenn die Mandanten das unbedingt wollen, müssen sie bei mir grdstzl. warten, bis die Eintragung in der UR erfolgt ist. Außerdem muss ja eh noch der Ausfertigungs- / Begl.-Vermerk geschrieben werden und in der Zeit ist, bei vernünftiger Aktenanlage, die Urkunde auch schon registriert (Ausnahmen bestätigen jedoch diese Regel)
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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aber in der Zeit sind die handschriftlichen Änderungen nicht "korrigiert" worden und die Urkunde neu ausgedruckt... da sollte man bedächtig arbeiten und nicht huschti huschti..
aber es soll ja auch Mandanten geben, die wollen alles ganz genau kontrollieren, ob das auch so formuliert wird nachher.. tssss
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Also in den Fällen, in denen handschriftliche Änderungen überhaupt reinkommen, bleiben sie auch drin. Ich mache in der Regel keine Leseabschriften (es sei denn, dass die Vermerke von NIEMANDEM mehr gelesen werden können).
Kommen bei Euch denn noch viele handschriftliche Änderungen/Ergänzungen rein?
Kommen bei Euch denn noch viele handschriftliche Änderungen/Ergänzungen rein?
Es gibt sicherlich in einigen Fällen gute Gründe, die handschriftlichen Änderungen im Vertrag zu lassen und hinter der jeweiligen Seite eine Leseabschrift zu machen, vor allen Dingen dann, wenn sich die Parteien nicht grün sind.Pepsi hat geschrieben:wie, du "kopierst" die Urkunde so, also mit den handschriftlichen Änderungen? wie siehtn das aus... tss
Wir lassen die handschriftlichen Änderungen auch drin (wenns nicht zu viel ist). Mein Chef meint, dass das der Urkunde "Charakter" gibt... Ansonsten bessern wir die Änderungen vor dem unterschreiben am Computer noch aus.Pepsi hat geschrieben:wie, du "kopierst" die Urkunde so, also mit den handschriftlichen Änderungen? wie siehtn das aus... tss
Zuletzt geändert von moni* am 10.09.2008, 19:30, insgesamt 1-mal geändert.
Bei uns gibt's (fast) nie handschriftliche Änderungen.
Für den Fall, dass noch was geändert wird, wird die entprechende Seite während der Beurkundung ausgetauscht.
Und ansonsten: Den Beteiligten, die das möchten (was ja äußerst selten vorkommt), gebe ich nach der Beurkundung auch einfache Fotokopien mit. Die Eintragung in die Urkundenrolle mache ich vorher, was ja mit RA Micro auch fix erledigt ist.
Für den Fall, dass noch was geändert wird, wird die entprechende Seite während der Beurkundung ausgetauscht.
Und ansonsten: Den Beteiligten, die das möchten (was ja äußerst selten vorkommt), gebe ich nach der Beurkundung auch einfache Fotokopien mit. Die Eintragung in die Urkundenrolle mache ich vorher, was ja mit RA Micro auch fix erledigt ist.