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GmbH-Anteilsverkauf

Verfasst: 26.08.2008, 18:09
von Sanni80
Hallo, ich habe einen GmbH-Anteilskaufvertrag.

Das Stammkapital beträgt derzeit 25.564,59 € und wird von einem Alleingesellschafter gehalten.
Dieser verkauft jeweils 50 % an A und B

Wie wird das mit der Teilung gehandhabt? Stehe da irgendwie gerade auf dem Schlauch, weil 25.564,59 € : 2 sind ja nun 12.782,295 € ...
:oops:

Verfasst: 26.08.2008, 18:34
von moni*
hmm, vielleicht sollte man eine kapitalerhöhung auf einen glatten eurobetrag machen? bin mir aber auch nicht sicher...

Verfasst: 26.08.2008, 20:49
von Manfred Fisch
Genau. Anteile müssen durch 50 teilbar sein, daher zunächst Kapitalglättung und anschließende Abtretung. Ist die Umstellung auf € schon im HR eingetragen? Wenn nicht kannst Du natürlich auch Anteile verkaufen und teilen, die noch auf DEM lauten.

Verfasst: 26.08.2008, 21:00
von No.Me.
In dem Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag nimmst du die Teilung vor und sagst, dass du den Geschäftsanteil in Höhe von DM 50.000,00 in einen ersten und einen zweiten Geschäftschäftsanteil teilst. Wichtig ist, dass dieser durch 50 teilar ist. Du musst dann noch die Zustimmung zur Teilung von den Gesellschaftern einholen.

Jetzt hab ich aber auch noch einmal eine Nachfrage, die etwas damit zusammenhängt. Muss nicht danach ein Beschluss gefasst werden und die Euroumstellung erfolgen oder ist es nur, wenn man Kapitalerhöhungen hat, dass dann das Stamkapital zwingend umgestellt werden muss?

Verfasst: 26.08.2008, 21:06
von Sanni80
ich bin kein Profi, aber ich meine, die Euro-Umstellung muss auch beschlossen werden ... hat ich letzte Woche erst in einer anderen Sache gelernt.

So, in dem heutigen Fall ist meine EUR-Umstellung schon mit dem krummen Betrag im HR eingetragen.
Kapitalglättung ist wohl Kapitalerhöhung
heißt das nun, dass ich
1. zunächst eine Kapitalerhöhung mit dem Altgesellschater mache
2. 50 % davon an A verkaufe
3. 50 % an B verkaufe
-die wollen getrennte Verträge haben-
4. dann erst meine Gesellschafterversammlung abhalte und dort auch die Kapitalerhöhung mit???

achja, und noch eins ... die Übergabe der Anteile soll am 01.09. sein, Beurkundung ist erst am 03.09. ... das ist doch kein Problem, oder???

Verfasst: 26.08.2008, 21:35
von Gruftie
Sanni, Punkt 4 gehört zu Punkt 1...also die Altgesellschafter machen die Kapitalerhöhung in einer Gesellschafterversammlung.

Dann können sie die Anteile teilen und abtreten.

Verfasst: 26.08.2008, 21:39
von Sanni80
Ich Habs befürchtet :?
also muss ich ja zwei Versammlungen abhalten, eine mit dem Altgesellschafter wegen Kapitalerhöhung und dann noch mal eine mit den neuen wegen Sitzverlegung etc. pp.

Nöööö ... will nicht :oops:

Verfasst: 26.08.2008, 21:46
von Gruftie
Die Teilung und Abtretung muss ja sowieso von der Gesellschaft genehmigt werden...dann kannste doch gleich die Sitzverlegung mit machen...

Verfasst: 27.08.2008, 12:37
von Sanni80
aber dennoch zwei Gesellschafterversammlungen, oder?

eine erst mit dem Altgesellschafter über die Kapitalerhöhung und dann, nach den beiden getrennten Kaufverträgen, eine Versammlung mit den neuen Gesellschaftern über die Genehmigung und Sitzverlegung

oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

reicht dann eine HR-Anmeldung und eine neue Satzung für alles insgesamt? :oops:

Verfasst: 28.08.2008, 17:05
von Manfred Fisch
1. Euroumstellung muss nur durchgeführt werden, wenn eine Kapitalmaßnahme durchgeführt werden soll (Erhöhung/Herabsetzung)

2. Die Kapitalerhöhung wird erst mit Eintragung wirksam (konstitutive Eintragung) Da also kein € Geschäftsanteil bei Beschlussfassung besteht, kann dieser auch nicht geteilt und abgetreten werden. Lösungsvorschlag: Abtretung unter aufschiebender Beding der Eintragung der Kapitalerhöhung.