Hallo!
Ich mache für meinen Kollegen die Vertretung im Notariat, da ich das nur dreimal im Jahr mach, bin ich da nicht so versiert.
Hier meine Frage:
Wir haben die Aufehebung eines Pflichtteilverzichts beurkundet.
Sagt mir bitte, ob ich so richtig vorgehe:
Ich würde jetzt jeweils eine Ausfertigung an die Geburtsstandesämter der Erblasser (Die Eltern der Ex-Verzichtenden) schicken.
Brauche ich für das Anschreiben eine bestimmte Formulierung? Wenn ja, kann mir einer eine geben?
Den Parteien würde ich eine Kopie zusenden.
Gebühren:
§ 36 II
Wert: Reinvermögen nach Schuldenabzug?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
LG, Britannia
Aufhebung Pflichtteilsverzicht
Betrifft die Aufhebung nur den Pflichtteilsverzicht oder ggf. auch einen eventuellen Erbteilsverzicht??Britannia hat geschrieben:Wir haben die Aufehebung eines Pflichtteilverzichts beurkundet.
Wenn es nämlich nur einen Pflichtteilsverzicht betrifft, ist dieser überhaupt nicht anzuzeigen (weder damals noch heute).
Zum Thema Anzeige eines Pflichtteilsverzichts guck bitte auch hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=8104&view=next
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Nein, es betrifft nur den Pflichtteil.
Mmh, mein Kollege meine letzte Woche noch zu mir, das Standesamt sollte benachrichtigt werden.
Toll, immer kommen solche Sachen wenn der im Urlaub ist.
Mmh, mein Kollege meine letzte Woche noch zu mir, das Standesamt sollte benachrichtigt werden.
Toll, immer kommen solche Sachen wenn der im Urlaub ist.
Na ... dann ist der Fall klar: Eine Anzeige an die Standesämter ist nicht notwendig. Und .... sollte Dein Kollege das damals bei der Beurkundung des Pflichtteilsverzicht gemacht haben: Das muss nicht gemacht werden.Britannia hat geschrieben:Nein, es betrifft nur den Pflichtteil.