Einholung von Löschungsunterlagen wessen Sache?

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amadeus
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#1

07.07.2008, 14:50

Hallo ihr Lieben!

Ich habe hier so einen Fall, der mich etwas aufregt.

Wir haben einen Stammmandanten (Firma), der Grundbesitz in Ostdeutschland verkauft hat. Vor einiger Zeit wurde uns eine Kopie der Urkunde zugesandt - unser Mandant, der nicht an der Beurkundung teilgenommen hat, soll genehmigen. Ok, kein Problem.
Darüber hinaus soll der Mandant nun (laut dem dortigen beurkundenden Notar) Löschungsunterlagen liefern hinsichtlich des Erbbaurechts, das auf dem Grundstück lastet, damit dieses aufgehoben und gelöscht werden kann (also sämtliche Rechte in Abt. II und III des Erbbaugrundbuchs). Mittlerweile wendet sich der Ost-Notar direkt an uns und fordert die Beschaffung entsprechender Unterlagen, weil der Verkäufer ja unser Mandant ist. WIR sollen jetzt einholen. HALLO? Ich kenne das so: wenn WIR einen KV beurkunden, dann sehen wir auch zu, dass wir selbst die Unterlagen einholen und alles veranlassen, und drücken das nicht einem Dritten aufs Auge... Mal ganz abgesehen davon, dass wir für die Einholung nicht mal Gebühren erheben dürfen, weil wir den KV nicht beurkundet haben... Was soll denn sowas?

Aber bevor ich mich zu sehr aufrege: ist das vielleicht im Osten Gang und Gebe, dass das so gehandhabt wird und die Notare nicht dafür zuständig sind, Unterlagen einzuholen? Glaube, sowas schon mal auf Seminaren gehört zu haben, bin mir aber nicht ganz sicher...
mfg, amadeus
Kordu

#2

07.07.2008, 14:54

amadeus hat geschrieben:Mittlerweile wendet sich der Ost-Notar direkt an uns und fordert die Beschaffung entsprechender Unterlagen, weil der Verkäufer ja unser Mandant ist. WIR sollen jetzt einholen.
Natürlich müsste sich der Notar direkt an den Verkäufer (Euren Mandanten) wenden.

Ich würde jetzt einfach eine Kopie des Briefes Eurem Mandanten schicken und nachfragen, ob eine entsprechende Erklärung abgegeben wird.

Aufregen lohnt sich nicht! Ihr könnt wenigstens ein bisschen was an der Sache verdienen! Versuch's, positiv zu sehen.
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Gruftie
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#3

07.07.2008, 16:18

Stimme Dir zu, Kordu!!!

Ist auf alle Fälle die Aufgabe des den Vertrag beurkundenden und mit dem Vollzug beauftragten Notars!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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