Aufschiebende/Auflösende Bedingung

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#1

01.07.2008, 10:38

Mich rief gerade ganz aufgeregt ein Mandant an, er solle Grunderwerbsteuer bezahlen, obwohl der Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht enthält und daher der Vertrag aufschiebend bedingt ist. Hab mir dann den Steuerbescheid schicken lassen und beim FA angerufen. Der nette Herr am Telefon teilte mir dann mit, dass der KV nicht aufschiebend sondern auflösend bedingt sei und daher die Grunderwerbsteuer fällig ist.

Was ist da der unterschied????
Bob

#2

01.07.2008, 10:43

aufschiebend bedingt - Vertrag wird erst wirksam wenn x Eintritt
auflösend bedingt - Vertrag wird hinfällig wenn x Eintritt
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