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Beglaubigte Abschriften "gebündelt" erstellen

Verfasst: 01.07.2008, 08:13
von micha7981
Manchmal haben wir folgendes Problem: Bei einem "Paket" beglaubigter Abschriften hat man ja manchmal (wenn es dem Mandanten egal ist oder die Dokumente ohnehin eingereicht werden) die Möglichkeit, jede einzelne Seite mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen oder das gesamte Paket. Gibt es einen wesentlichen Unterschied (außer natürlich der Handhabung)?

Gleiches gilt für die Beglaubigung von Unterschriften; auch hier wäre streng genommen eine Beglaubigung im "Paket möglich (Schnur und Prägesiegel um den ganzen Packen). Wie ist die PRaxis bei Euch?

Manche Notare rechnen ja gegenüber ihren "Lieblingen" bewusst zu wenig ab bei solchen Dingen; streng genommen müsste aber auch bei einem "Sammelvermerk" jedes Dokument berechnet werden, oder?

Danke und Gruß
Micha

Verfasst: 01.07.2008, 21:58
von Jupp03/11
Auf was du hinaus willst, verstehe ich nicht.

Re: Beglaubigte Abschriften "gebündelt" erstellen

Verfasst: 02.07.2008, 11:49
von Kordu
micha7981 hat geschrieben:streng genommen müsste aber auch bei einem "Sammelvermerk" jedes Dokument berechnet werden, oder?
Ich kenne einen "Sammelvermerk" für mehrere Dokumente nicht! Wenn also jemand die Beglaubigung von Abschriften möchte, muss ich entweder jede einzelne Abschrift mit einem Beglaubigungsvermerk versehen oder - falls ein sich um ein mehrseitiges Dokument handelt - einen Beglaubigungsvermerk hinter dem mehrseitigen Dokument.

Wenn also mehrere Seiten verschiedener Dokumente beglaubigt werden müssen, muss m.E. auf jedem einzelnen Dokument ein Beglaubigungsvermerk angebracht werden und dann werden die verschiedenen Dokumente jeweils extra abgerechnet.

Verfasst: 02.07.2008, 13:37
von Gruftie
:zustimm Kordu, genau so ist es!

Verfasst: 05.07.2008, 18:50
von micha7981
Danke für die Antworten. Ich kenne Notariate, in denen die Anlagen zu Handelsregisteranmeldung z. B. "im Paket" beglaubigt werden (heißt: ein Beglaubigungsvermerk für Gesellschafterbeschlüsse, Genehmigungsurkunden etc anstatt je ein Beglaubigungsvermerk pro Dokument). Diese Praxis ist also falsch?

Gruß
Micha

Verfasst: 05.07.2008, 19:34
von Kordu
micha7981 hat geschrieben:Danke für die Antworten. Ich kenne Notariate, in denen die Anlagen zu Handelsregisteranmeldung z. B. "im Paket" beglaubigt werden (heißt: ein Beglaubigungsvermerk für Gesellschafterbeschlüsse, Genehmigungsurkunden etc anstatt je ein Beglaubigungsvermerk pro Dokument). Diese Praxis ist also falsch?
Genau! So sehe ich das! Diese Praxis ist falsch.

Verfasst: 06.07.2008, 22:26
von Lena
:zustimm Gerade bei Handelsregistersachen wenn diese elektronisch beglaubigt und eingereicht werden sollte jedes Dokument für sich beglaubigt werden, und zwar aus dem Grund, dass danach jedes einzelne Dokument online abrufbar ist und nicht immer das ganze Paket... Das stand auch immer so in Hinweisblättern zum elektronischen REchtsverkehr und so.
Falsch ist es jedoch nicht wirklich. Machen können kann man es
:wink: Aber sollen sollte man es nicht....

Oh man - was für ein Deutsch :abdreh aber ich hoffe ihr wisst was ich damit meine... :schreib