Wie mache ich eine Nachverpfändung?

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Steffi2010
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#1

30.06.2008, 11:05

Hallo,

ich bin neu hier und brauche dringend einmal eure Hilfe, da ich ein absoluter Notariats-Nichtkönner bin und auf einmal das ganze Notariat mir gehört. :shock:

Meine Kollegin die sonst für das Notariat zuständig war hat eine Grundschuld gemacht und diese auf das Haus eintragen lassen, dass Haus war noch mit Landwirtschaftsfläächen verbunden, von der Bank keine Anweisung ob nur auf das Haus oder auf alles eintragen. Soweit so gut, die Grundschuld wurde nun nur auf das Haus eingetragen, das Grundbuchamt wollte natürlich ne Teilung, die hat es auch bekommen und jetzt wo alles eingetragen ist, kommt die Bank und wollte natürlich die Grundschuld auch auf den anderen Flächen. :cry:

Was mache ich nun, damit die anderen Flächen auch von der Grundschuld betroffen sind? Komme irgendwie nicht weiter und hab mal so gar keine Ahnung. Hoffe ihr könnt mir helfen!!!
Jupp03/11

#2

30.06.2008, 11:16

erstmal herzlich willkommen hier
Diesen Text kannst du nehmen.


V e r h a n d e l t


zu

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar



erschienen heute:

1)
2)
beide wohnhaft:

Die Erschienenen sind dem Notar von Person bekannt; sie identifizierten sich zur Urkundenrolle-Nr.: des beurkundenden Notars.

Der Notar befragte zunächst die Erschienenen, ob er oder eine der mit ihm beruflich verbundenen Personen in einer Angelegenheit, die Gegenstand dieser heutigen Beurkundung ist, außerhalb des Notaramtes tätig war oder ist. Die Frage wurde verneint.

Die Erschienenen erklärten sodann folgendes:

Für die Sparkasse ________________, ist in Abt. III unter lfd. Nr. __
des Grundbuchs von __________ Blatt _________ folgendes Grundpfandrecht eingetragen:

___.___,00 € Grundschuld
nebst 20 v. H. Jahreszinsen, sofort vollstreckbar nach § 800 ZPO.

Die Erschienenen verpfänden hiermit für die vorgenannte Grundschuld nebst Zinsen der Gläubigerin das nachfolgende Grundstück der Eigentümer zur Gesamthaft nach:

Grundbuch von

Die Nachverpfändung erfolgt zu den bisherigen Grundschuldbedingungen - in der bisherigen Form - wie sie niedergelegt sind in der Urkunde des beurkundenden Notars vom _____________, Urkundenrolle-Nr.: _________, auf die hiermit Bezug genommen wird und zu den bisherigen Rangverhältnissen. Die Urkunde hat in Urschrift bei der Beurkundung vorgelegen. Die Erschienenen erklären, daß ihnen der Inhalt der Urkunde bekannt ist und verzichten auf das Vorlesen und die Beifügung der vorbezeichneten Urkunde an diese Urkunde.

Vom amtierenden Notar wurde darauf hingewiesen, daß durch die vorstehende Verweisung der Inhalt der in Bezug genommenen Urkunde auch zum Inhalt der gegenwärtigen Urkunde wird und für die Eigentümer unmittelbare Rechte und Pflichten erzeugt.

Die Erschienenen unterwerfen sich hinsichtlich der Grundschuld nebst Zinsen der sofortigen Zwangsvollstreckung in der Weise, daß die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer auch in den nachbelasteten Grundbesitz zulässig sein soll.

Zur Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dieser Urkunde ist der Nachweis der Fälligkeit nicht erforderlich.

Die Erschienenen bewilligen und beantragen unwiderruflich die Eintragung der Nachbelastung mit der Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß
§ 800 ZPO im Grundbuch.

Es wird beantragt, der Gläubigerin eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde zu erteilen.

Der Wert des nachzuverpfändenden Grundstücks wird mit ________ EUR angegeben.

Diese Verhandlung wurde den Erschienenen von dem Notar vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben:
Steffi2010
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#3

30.06.2008, 11:25

wie cool....vielen dank für die schnelle hilfe!
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