Seite 1 von 1

was tun mit genehmigung?

Verfasst: 26.06.2008, 15:15
von amadeus
liebe kollegen und kolleginnen!

einer meiner chefs, der notar, ist gerade im urlaub. der andere notar in unserer kanzlei hat leider keine ahnung von seinem fach (sorry, dass ich das so sagen muss, aber ist leider so - sein interessensgebiet liegt eher im zivilen bereich), und der offizielle vertreter meines chefs, der gerade im urlaub ist, ist gar kein notar hat und erst recht keine ahnung.
ist an sich kein problem, ich manage die sachen hier schon ganz gut, bin ja auch schon langjährig dabei. nur bei speziellen sachen stehe ich dann schon etwas auf dem schlauch, erst recht bei diesen vormundschaftssachen, wo minderjährige in verträge eingebunden sind, und da ergänzungspfleger, betreuer, oder sonst wer bestellt ist und irgendwelche genehmigungen erforderlich sind. da blicke ich ehrlich gesagt bis heute nicht durch, das ist urwald für mich...

aber das ist ein anderes thema. nun zur sache:
ich habe hier so einen komplizierte kombinierte urkunde: erbvertrag plus einseitige letztwillige verfügung plus nochmal einseitige letztwillige verfügung, und da sind minderjährige drin, wie schön. die originalurkunde wird bei uns aufbewahrt, ist also nicht in amtliche verwahrung gegeben (nebenbei: bei erbverträgen geht das, aber bei testamenten???). wie auch immer: vom gericht erhalte ich jetzt endlich den beschluss, dass die urkunde genehmigt ist plus eine beglaubigte abschrift des vertrages mit nochmals dran angenähtem beschluss.

ich bin jetzt etwas überfragt, was ich nun damit tun soll. akte liegen lassen, bis chef aus dem urlaub kommt wäre eine möglichkeit.
muss der beschluss irgendwie offiziell den parteien zugestellt werden oder werden sie vom gericht benachtrichtigt? wohin mit der beglaubigten abschrift?

hoffe, jemand patentes liest das hier und kann mir helfen :roll:

Verfasst: 26.06.2008, 15:29
von Jupp03/11
Hat der Notar in der Urkunde die sog. Doppelvollmacht zum Zwecke der Bekanntmachung des Beschlusses?

Verfasst: 26.06.2008, 15:58
von amadeus
nein, leider nicht :?

Verfasst: 26.06.2008, 22:13
von Gruftie
M.E. müsste der Beschluss zugestellt werden...allerdings hatte ich so etwas in dieser Form noch nicht.
Ich würde einfach mal beim Vormundschaftsgericht telefonisch nachfragen, was von Euch zu veranlassen ist.

Aber Jupp oder Kordu können Dir bestimmt hier besser weiterhelfen!

Verfasst: 27.06.2008, 08:19
von amadeus
ok, jupp? :roll:

Verfasst: 27.06.2008, 08:34
von Kordu
Gruftie hat geschrieben:M.E. müsste der Beschluss zugestellt werden
So ist es! Wenn Ihr keine Doppelvollmacht bleibt Euch nix anderes übrig.

Verfasst: 27.06.2008, 15:24
von amadeus
danke euch!