Online-Banking
Eine Frage einmal: Darf man für Notaranderkonto Online-Banking machen? Danke für eure Antworten
- Kasimir1603
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- Wohnort: Buchbach
Wir haben für unser RA-Anderkonto auch die Möglichkeit des Onlinebanking. Ich denke mal, dass das beim Notar-Anderkonto nicht anders sein wird.
Ruf doch einfach mal bei Eurer Bank an, die können Dir das schnell und zuverlässig sagen.
Ruf doch einfach mal bei Eurer Bank an, die können Dir das schnell und zuverlässig sagen.
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
- Sinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 291
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- Wohnort: Niedersachsen
Soweit ich informiert bin, dürfen Notare kein Online-Banking machen. Da geht es um die Sicheheit.
Aber die Notarkammer kann dir sonst da weiterhelfen.
Aber die Notarkammer kann dir sonst da weiterhelfen.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
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Ich glaube, dass es hier vielmehr um die Frage geht ob man das DARF, nicht ob es möglich wäre.
Aber warum sollte man es nicht dürfen?
Aber warum sollte man es nicht dürfen?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
bei unserem Anderkonto geht es nicht.
Darüber darf auch nur ausschließlich vom "Kontoinhaber" = hinterlegten Verfügungsberechtigten verfügt werden, und zwar mittels physischer Überweisungsträger samt Unterschrift des Verfügungsberechtigten.
Online ist da auch nur die Einsicht in den Kontostand.
Darüber darf auch nur ausschließlich vom "Kontoinhaber" = hinterlegten Verfügungsberechtigten verfügt werden, und zwar mittels physischer Überweisungsträger samt Unterschrift des Verfügungsberechtigten.
Online ist da auch nur die Einsicht in den Kontostand.
ich glaub mich knutscht ein Elch
- Kasimir1603
- Absoluter Workaholic
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- Registriert: 04.07.2007, 13:29
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- Wohnort: Buchbach
Oh hab ich falsch gelsen. Sorry
Habs gefunden in der Neufassung der Dienstordnung für Notare:
13. Führung der Unterlagen
a) Die vom Notar zu führenden Unterlagen sind in der Geschäftsstelle
zu führen (§ 5 Abs. 3 S. 1) d.h. sie müssen dort
für den Notar und die Aufsichtsbehörden jederzeit greifbar
sein und sie dürfen nur von Mitarbeitern des Notars geführt
werden (§ 5 Abs. 3 S. 2) d.h. eine externe Bücherführung
durch selbstständige Unternehmen ist unzulässig.
Die in einigen Bundesländern bisher tolerierte Herstellung
des Verwahrungs- und Massenbuchs durch die Fernbuchungsanlage
der Hans-Soldan-Stiftung ist somit nicht mehr möglich.
b) Die Führung eines Notaranderkontos mittels Datenfernübertragung
ist derzeit nicht zulässig (§ 27 Abs. 2 S. 2), d.h.
bei Anderkonten ist Online-Banking untersagt.
Habs gefunden in der Neufassung der Dienstordnung für Notare:
13. Führung der Unterlagen
a) Die vom Notar zu führenden Unterlagen sind in der Geschäftsstelle
zu führen (§ 5 Abs. 3 S. 1) d.h. sie müssen dort
für den Notar und die Aufsichtsbehörden jederzeit greifbar
sein und sie dürfen nur von Mitarbeitern des Notars geführt
werden (§ 5 Abs. 3 S. 2) d.h. eine externe Bücherführung
durch selbstständige Unternehmen ist unzulässig.
Die in einigen Bundesländern bisher tolerierte Herstellung
des Verwahrungs- und Massenbuchs durch die Fernbuchungsanlage
der Hans-Soldan-Stiftung ist somit nicht mehr möglich.
b) Die Führung eines Notaranderkontos mittels Datenfernübertragung
ist derzeit nicht zulässig (§ 27 Abs. 2 S. 2), d.h.
bei Anderkonten ist Online-Banking untersagt.
Ciao Kasi
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dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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