Umschreibung Vollstreckungsklausel

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Silvi
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#11

17.07.2008, 10:04

nicht so schlimm, bin ja schon froh, dass man durch dieses Forum hier nicht ganz auf sich alleine gestellt ist :)
LG Silvi
Jupp03/11

#12

20.07.2008, 12:01

Teile bitte noch mit, was genau im Handelsregister der B-Bank aufgrund des Übernahmevertrages mit der A-Bank eingetragen wurde, weiterhin, was im Handelsregister der B-Bank und der C-Bank aufgrund des Einbringungsvertrages in die KG eingetragen wurde.
Falls dir auch ein Handelsregisterauszug der A-Bank vorliegen sollte, teile dann bitte auch mit, was anläßlich des Vertrages mit der B-Bank dort eingetragen wurde.
Silvi
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#13

24.07.2008, 11:11

Also im Handelsregister der B-Bank steht: Die Gesellschaft hat aufgrund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags .....nahezu das gesamte Vermögen als Gesamtheit gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG der A-Bank gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zur Aufnahme übernommen. Hinsichtlich der Einbringung des Geschäftsbereichs X-Bank (Niederlassung der B-Bank) steht nichts im Handelsregister der B-Bank, im HR der C-Bank AG & Co. KG steht: Die Gesellschaft haftet für die unter der Fa. X-Bank begründeten oder übernommenen Verbindlichkeiten der B-Bank nur, wenn und soweit es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kunden der X-Bank handelt, deren Kundenverhältnis von der B-Bank auf die C-Bank AG & Co. KG übertragen worden ist oder übertragen wird...

Der erste Teil ist mir ja noch klar, aber woran soll ich erkennen, dass unsere GS von dem übertragenen Geschäftsbereich X-Bank betroffen ist?
LG Silvi
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