hallo,
wie kann man einen nicht rechtsfähigen Verein eintragen lassen? Welche Unterlagen braucht man für die Eintragung? Hat jemand vill. ein Muster oder ein Tipp wo man was finden kann?
lg Stier2000
Nicht rechtsfähiger Verein eintragen lassen?
- Danie10121977
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Hallo,
kuckst Du hier:
http://www.gartenbauvereine.org/download/pdf/InfoeV.pdf
und hier:
http://www.ilshofen.de/data/wasErledige ... 2952599a07
Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Danie
kuckst Du hier:
http://www.gartenbauvereine.org/download/pdf/InfoeV.pdf
und hier:
http://www.ilshofen.de/data/wasErledige ... 2952599a07
Vielleicht konnte ich Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße
Danie
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hi,
soll ein bislang nichtrechtsfähiger Verein in das Register eingetragen werden, liegt (registerrechtlich) eine Ersteintragung vor. Das Verfahren ist das gleiche wie bei einer Neugründung:
Die Versammlung muß einberufen werden (Einladung am besten mit Entwurf der Satzung). In der Versammlung muß zunächst ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer gewählt werden. Dann muß die Versammlung die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und dessen Satzung beschließen, der Vorstand muß gewählt werden.
Die anwesenden Mitgieder (mindestens sieben) müssen die Satzung oder das Protokoll, dem die Satzung als Anlage beigefügt ist, unterschreiben. Wird die Satzung unterschrieben müssen Versammlungsleiter und Protokollführer das Protokoll unterschreiben.
Alle Vorstandsmitglieder müssen die Eintragung des Vereins und ihre Wahl zu Vorständen zum Vereinsregister anmelden.
Viele Grüße aus Essen
soll ein bislang nichtrechtsfähiger Verein in das Register eingetragen werden, liegt (registerrechtlich) eine Ersteintragung vor. Das Verfahren ist das gleiche wie bei einer Neugründung:
Die Versammlung muß einberufen werden (Einladung am besten mit Entwurf der Satzung). In der Versammlung muß zunächst ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer gewählt werden. Dann muß die Versammlung die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister und dessen Satzung beschließen, der Vorstand muß gewählt werden.
Die anwesenden Mitgieder (mindestens sieben) müssen die Satzung oder das Protokoll, dem die Satzung als Anlage beigefügt ist, unterschreiben. Wird die Satzung unterschrieben müssen Versammlungsleiter und Protokollführer das Protokoll unterschreiben.
Alle Vorstandsmitglieder müssen die Eintragung des Vereins und ihre Wahl zu Vorständen zum Vereinsregister anmelden.
Viele Grüße aus Essen