Hallöchen,
ich brauche dringend Hilfe.
Ich muss folgendes herausfinden und habe einfach keine Ahnung
Ein Ehepaar hat einen Ehevertrag mit Gütertrennung u.a. geschlossen. Jetzt wollen Sie den Ehevertrag nicht mehr und auch keine Gütertrennung sondern wieder in den gesetzlichen Stand.
Der Ehevertrag wurde nicht in das Güterrechtsregister (heißt das so?) eingetragen.
Müssen die jetzt wieder zum Notar oder reicht es, wenn die einfach Ihre beiden Urkunden schreddern?
Und, für den Fall, dass die wieder zum Notar müssen,
den gibt es nicht mehr...
Hilfe
(komm mir gerade sehr dumm vor, aber ich habe echt null Ahnung)
Lieben Dank
Ehevertrag aufheben
- Sinchen
- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 15.01.2008, 17:37
- Wohnort: Niedersachsen
Da müsste wenn ich mich recht erinnere ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden und dann auch beim Güterrechtsregister eingereicht werden. Damit das gelöscht wird. Ganz genau weiß ich es allerdings nicht mehr.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
Wenn mir jetzt noch einer sagen kann, was da für Gebühren entstehen, dann bin ich happy
Ergänzend:
Die Aufhebung muss bei den Geburtsstandesämtern mit den gelben Karten angezeigt werden. Weil die Gütertrennung dort auch angezeigt wurde, sollte sie zumindest.
Die Aufhebung muss bei den Geburtsstandesämtern mit den gelben Karten angezeigt werden. Weil die Gütertrennung dort auch angezeigt wurde, sollte sie zumindest.