Vollzugsvollmacht

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Nine
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#1

13.06.2008, 10:43

Ich benötige -mal wieder- Hilfe. Es geht um Folgendes:

In einer Vollzugsvollmacht an die Notariatsangestellten wurde von den Vertragsparteien Befreiung von § 181 BGB vorgesehen. Bei einer Vertragspartei handelt es sich um eine GmbH, deren GF nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit wurden.
Frage: Hat dies zur Folge, daß bei Abgabe einer Identitätserklärung für jede Vertragspartei eine andere Notariatsangestellte auftreten muß und kann eine Notariatsangestellte für beide Vertragsparteien handeln?

:titanic
Jupp03/11

#2

13.06.2008, 10:58

eine reicht, weil der GF ja keine Geschäfte mit sich selbst macht.
Nine
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#3

13.06.2008, 11:49

Kannst Du mir noch sagen, ob das irgendwo steht? Meine Kollegin und ich suchen und suchen und suchen...
Jupp03/11

#4

13.06.2008, 11:53

Das wird nirgendwo stehen, weil das sonnenklar ist.

Der GF erklärt im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis einem anderen eine Vollmacht. Und um diese Vollmacht mit Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen zu können, muss er von der Gesellschaft insoweit nicht befreit sein.
Nine
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#6

13.06.2008, 12:24

Okay. Ich will Euch mal glauben :-)
Vielen Dank für die schnelle Hilfe und ein schönes Wochenende
Jupp03/11

#7

13.06.2008, 12:30

Haste da noch Töne
Kordu

#8

13.06.2008, 14:21

Nine hat geschrieben:Okay. Ich will Euch mal glauben
Wirklich unglaublich, was man sich alles gefallen lassen muss! :lol:

Bild
Nine
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#9

13.06.2008, 17:05

Mahaaaan... :fecht
Natürlich glaub ich Euch beiden :-) :-) :-)
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Gruftie
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#10

13.06.2008, 17:11

Kannste auch, die haben nämlich Recht! Bild

Ein schönes Wochenende Euch allen!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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