Wird das Wegerecht bei Zwangsversteiergung gelöscht?
Ein Berechtigter eines Wegerechtes hat vom Grundbuchamt eine Mitteilung bekommen, dass das "Vorder-Haus" versteigert wird und sein Wegerecht durch gelöscht wird, weil es einen Nachrang nach der Grundschuld hat. Kann das sein? was kann man dabei machen?
Pepsi, tue der Allgemeinheit doch einmal den Gefallen, und stell nicht alles in Frage. Die Fragestellerin hat es schwarz auf weiß vor sich liegen.
Wie du darauf kommst, dass ein Wegerecht nie nachrangig eingetragen ist, weiß ich auch nicht. Selbstverständlich sollte ein Notariat bei der Bearbeitung eines neuen Baugebietes darauf bedacht sein, dass die Dienstbarkeiten erstrangig eingetragen sind. Aber das ist nicht immer möglich, wenn z. B. die Wegerechte erst nachträglich bestellt werden und sich die Notariate dann keine Gedanken machen.
Wie du darauf kommst, dass ein Wegerecht nie nachrangig eingetragen ist, weiß ich auch nicht. Selbstverständlich sollte ein Notariat bei der Bearbeitung eines neuen Baugebietes darauf bedacht sein, dass die Dienstbarkeiten erstrangig eingetragen sind. Aber das ist nicht immer möglich, wenn z. B. die Wegerechte erst nachträglich bestellt werden und sich die Notariate dann keine Gedanken machen.