muss ein Hofvermerk eingetragen werden?

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IlonaS
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#1

10.06.2008, 16:53

Wer kann mir helfen?

ich muss einen Grundstücksüberlassungsvertrag entwerfen. Die Leute sagen, dass das eine Hofstelle ist, die auf deren Sohn übertragen werden soll. Im Grundbuch ist jedoch kein Hofvermerk eingetragen. Muss ein Hofvermerk im Grundbuch eingetragen werden? Oder kann ich den Vertrag so entwerfen als wäre dies ein Hofbetrieb?
Jupp03/11

#2

10.06.2008, 17:28

Ein Hofvermerk ist auch im Grundbuch eingetragen und zwar steht dieser auf der ersten Seite des Auszuges vor dem eigentlichen Bestandsverzeichnis. Wenn die Leute der Auffassung sind, dass es sich um ein Hof i. S. der Höfeordnung handelt, würde ich die eigentlichen Grundakten des Gerichts einsehen, ob dieser vielleicht in der Vergangenheit gelöscht wurde. Oder aber bei der zuständigen Landwirtschaftskammer telefonisch nachfragen. Andererseits ist es in aller Regel -zumindest im hiesigen Raum- so, dass, wenn es sich um einen Hof i. S. der Höfeordnung handelt, die Entwürfe von der zuständigen Kammer vorbereitet werden.
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#3

10.06.2008, 19:25

ich würd da gar nichts weiter machen, wenns ein Hof wäre, würds drin stehen, ansonsten ist es wie ein ganz normaler ÜV zu behandeln

@jupp: bei uns ist das nicht so
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