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Beschluss "für Tot erklärt"

Verfasst: 06.06.2008, 17:25
von hexe-petri
Hallo,
wir haben hier einen Erbscheinsantrag beurkundet.
Auf der Sterbeurkunde der Erlasserin ist vermerkt, dass sie die
Witwe des für tot erklärten Ehemannes .... ist.
Das Amtsgericht verlangt nun darüber einen Nachweis.
Hat jemand eine Ahnung wie sowas abläuft und wo ich jetzt den Nachweis herbekomme?
LG hexe-petri

Verfasst: 06.06.2008, 17:35
von Kordu
So einen Fall hatte ich noch nicht.

Aber: Ich würde wie folgt vorgehen. Ich würde das Standesamt, das die Sterbeurkunde ausgestellt hat, anschreiben und nachfragen, aufgrund welchen Beschlusses o.ä. die Sterbeurkunde erklärt wurde. Sie mögen bitte Geschäfts-Nr., Datum etc. des zugrunde liegenden Gerichtsbeschlusses mitteilen und (wenn vorhanden, wovon ich ausgehe) eine beglaubigte Kopie des zugrunde liegenden Beschlusses überlassen.

Verfasst: 06.06.2008, 17:40
von Kordu
Hier ist noch was Interessantes:

http://www.berlin.de/standesamt1/sterbe ... l_bft.html

"Soweit eine Person von einem deutschen Gericht für tot erklärt worden ist oder der Tod und die Todeszeit festgestellt worden ist, dürfte eine Eintragung im seit 1938 beim Standesamt I in Berlin geführten Buch für Todeserklärungen bestehen oder eine Ausfertigung in der Sammlung von Beschlüssen der DDR-Gerichte vorliegen."

==> Also kann man wohl aus diesem beim StA I in Berlin geführten Buch noch Nachweise oder so bekommen.

Verfasst: 07.06.2008, 13:12
von Pepsi
aber wahrscheinlich nur, wenn man weiß, wann er für tot erklärt wurde etc.. einfach mit namen wird man da wohl nichts. Ich weiß ja nicht ob hexe das weiß

Verfasst: 11.06.2008, 09:36
von hexe-petri
Hallo ihr zwei, habe das zuständige Standesamt angschrieben und warte jetzt erst mal ab.
Danke für eure schnellen Antworten.

LG hexe-petri