Unbefreite Vorerbschaft

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stef
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#1

06.06.2008, 08:27

Hallo,

bin gerade dabei ein Testament zu gestalten, dabei frage ich mich, wie ich das am besten umsetze. Die Ehefrau und die Kinder erben zu je einhalb; für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit soll die unbefreite Vorerbschaft vereinbart sein. Irgendwie kann ich den Aufzeichnungen noch nicht so ganz folgen. Habt ihr vielleicht eine passende Formulierung für mich?

Wo kann ich grundlegend noch was zu dieser Vorerbschaft nachlesen (bitte keine Fachbücher)? Ich habe da noch nicht das Richtige gefunden.

Gruß Steffi
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stef
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#3

06.06.2008, 09:30

Danke Kordu, den hatte ich schon! Es soll also ein gemeinschaftliches Testament werden, aber die Ehefrau erhält einhalb und die Kinder auch einhalb und sind unbefreite Vorerben, macht das Sinn?

Ich glaube, ich gehe besser wieder in Urlaub. :wirr
Kordu

#4

06.06.2008, 09:33

stef hat geschrieben:bin gerade dabei ein Testament zu gestalten, dabei frage ich mich, wie ich das am besten umsetze. Die Ehefrau und die Kinder erben zu je einhalb; für den Fall der Betreuungsbedürftigkeit soll die unbefreite Vorerbschaft vereinbart sein.
Damit ist wohl gemeint, dass die Ehefrau und die Kinder unbefreite Vorerben werden sollen? Wer ist denn dann Nacherbe?

Ist es nicht eher so gemeint, dass nur Ehefrau unbefreite Vorerbin werden soll und später Kinder?
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stef
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#5

06.06.2008, 09:47

Also hier in den Aufzeichnungen steht ausdrücklich bei den Kindern Testamentvollstreckung und unbefreite Vorerben. Nacherben wurden nicht bestimmt. Kann ich das so sehen, dass die Kinder nur im Falle der Betreuungsbedürftigkeit der Eltern unbefreite Vorerben werden?
Kordu

#6

06.06.2008, 09:49

stef hat geschrieben:Kann ich das so sehen, dass die Kinder nur im Falle der Betreuungsbedürftigkeit der Eltern unbefreite Vorerben werden?
Möglich ist viel. Ich war bei der Besprechung nicht dabei. :wink:

Frag doch nochmal den Notar. Der muss es doch wissen und den Willen der Beteiligten erforscht haben.
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stef
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#7

10.06.2008, 14:59

Wer nicht fragt, bleibt dumm!

Es hat sich nun aufgeklärt, die Unterlagen habe ich natürlich mal wieder zu schnell erhalten. Eines der Kinder wird aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit unbefreiter Vorerbe, zum Vorteil der anderen Geschwister. Damit keine finanziellen Ansprüche an die Familie herangetragen werden...

Mal wieder was gelernt. :)

Danke Steffi
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