Hai,
brüte grad über einer Wegerechtsbestellung - da sind zwei Grundstücke, beide gehören Brüdern je zur ideellen Hälfte. Nun verkauft ein Bruder seinen 1/2 Anteil an einem Grundstück dem anderen Bruder, so dass der Alleineigentümer wird. Das andere Grundstück bleibt gemeinsames Eigentum.
Nun muß auf diesem Grundstück, was beiden gehört, ein Wegerecht zugunsten des verkauften Grundstücks bestellt werden.
--> Können beide Brüder dieses Wegerecht bestellen, oder komme ich da wegen § 181 BGB in die Breduille? Der eine wäre dann ja gleichzeitig Berechtigter und Besteller...
Oder geht das ganz problemlos? Oder was meint Ihr, wie ich da aus der Falle komme?
Vielen lieben Dank!
Gruß,
River_Poet
Wegerechtsbestellung und Bedenken wg. § 181
Völlig unbedenklich.
Im übrigen wird das Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer bestellt, und das könnten auch Hans und Franz sein.
Im übrigen wird das Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer bestellt, und das könnten auch Hans und Franz sein.
Du bist in keiner Falle drin, also müssen wir Dich auch aus keiner Falle retten!River_Poet hat geschrieben:Oder was meint Ihr, wie ich da aus der Falle komme?
Oookaaaay....
Wir haben hier offensichtlich alle ein Brett vor'm Kopf!
Selbst unser Notar meinte, das wäre ja ein Ding der Unmöglichkeit... wie blöd!
Ich danke Euch! ... es wird Zeit, dass das Wochenende anfängt, gell?
Liebe Grüße,
River_Poet
Wir haben hier offensichtlich alle ein Brett vor'm Kopf!
Selbst unser Notar meinte, das wäre ja ein Ding der Unmöglichkeit... wie blöd!
Ich danke Euch! ... es wird Zeit, dass das Wochenende anfängt, gell?
Liebe Grüße,
River_Poet