Zuwendungsverzicht bei Nacherbschaft

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Bine65
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#1

29.05.2008, 17:18

Hallo,

in einem Testament wurde Vor- und Nacherbschaft angeordnet.

Nachdem der Erblasser verstorben ist, haben sich Vor- und Nacherben geeinigt, dass der Nacherbe auf seine Nacherbschaft verzichtet.
Im Gegenzug erhält er vom Vorerben eine Abfindung.

Frage 1)
Wäre dies ein Fall für einen Zuwendungsverzicht?
Gemäß § 2352 BGB kann der Verzicht aber nur zwischen Erblasser und Begünstigten erfolgen.


Frage 2)
Wem gegenüber muss dieser Verzicht kenntlich gemacht werden ?


Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


Viele Dank

Bine 65
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Bine65
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#3

30.05.2008, 10:58

Hallo Kordu,

vielen Dank für den Tipp.


Liebe Grüße


Bine 65
Kordu

#4

30.05.2008, 12:00

Bitte ... gern geschehen! :wink:
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Bine65
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#5

30.05.2008, 12:08

So, nachdem ich noch ein bißchen recherchiert habe, habe ich auch ein Muster gefunden.

Für alle die es interessiert:

Es ist kein Fall für einen Zuwendungsverzicht.

Der Nacherbe kann seine Anwartschaften durch notariellen Vertrag auf den Vorerben übertragen.


Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Kordu

#6

30.05.2008, 12:09

Stell doch das Muster mal hier rein.
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