Hallo,
in einem Testament wurde Vor- und Nacherbschaft angeordnet.
Nachdem der Erblasser verstorben ist, haben sich Vor- und Nacherben geeinigt, dass der Nacherbe auf seine Nacherbschaft verzichtet.
Im Gegenzug erhält er vom Vorerben eine Abfindung.
Frage 1)
Wäre dies ein Fall für einen Zuwendungsverzicht?
Gemäß § 2352 BGB kann der Verzicht aber nur zwischen Erblasser und Begünstigten erfolgen.
Frage 2)
Wem gegenüber muss dieser Verzicht kenntlich gemacht werden ?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Viele Dank
Bine 65
Zuwendungsverzicht bei Nacherbschaft
So, nachdem ich noch ein bißchen recherchiert habe, habe ich auch ein Muster gefunden.
Für alle die es interessiert:
Es ist kein Fall für einen Zuwendungsverzicht.
Der Nacherbe kann seine Anwartschaften durch notariellen Vertrag auf den Vorerben übertragen.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
Für alle die es interessiert:
Es ist kein Fall für einen Zuwendungsverzicht.
Der Nacherbe kann seine Anwartschaften durch notariellen Vertrag auf den Vorerben übertragen.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende