von Person bekannt - in english please

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Nine
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#1

28.05.2008, 16:16

Hallo,
ich habe eine Frage und aus Zeitmangel konnte ich nicht nachsehen, ob hier entsprechendes schon einmal beantwortet wurde.
Ich mache die Notariatsvertretung und prompt kommt was englisches. Den Text für die Beglaubigung habe ich schon. Der Mensch, der unterschreibt, ist meinem Notar von Person bekannt. Wie schreib ich das? The Notary personally known???? Das hört sich so komisch an.
Bitte helft mir...die Beglaubigung soll morgen früh stattfinden.
rosa

#2

28.05.2008, 16:21

mein online übersetzer sagt

to the notary public of person known

keine ahnung ob das sinn macht
Nine
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#3

28.05.2008, 16:22

notary public schreibt meine Kollegin auch immer. Neben das Siegel. Hört sich aber auch soweit ganz richtig an.
Und noch eine nachfolgende Frage: Die Beglaubigungsvermerke selber, schreibt Ihr die auch in Englisch? Oder -wie meine Kollegin- auf deutsch?
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Lena
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#4

28.05.2008, 17:53

Wenn würde ich alles auf Englisch machen - aber es kommt halt drauf an wofür du das brauchst.

Vollständiges Muster z.B.

File No. ??/2005


I hereby certify, that the above are the true signatures, respetively acknowledged in my presence of

Mr. / Mrs. *** née (geborene) , born *** of ***,

who are personally known to me,
??with business address at ....
??residing at...

*** identified by presentation of their valid Identification Card of the Federal Republic of Germany.
*** personally known,

Upon request the aformentioned persons denied prior activities of the Notary in this matter, as regulated by § 3 sec. 1 No. 7 Beurkundungsgesetz.

??, ?? (Ort/Datum)


notary public



Und für den Kostenvermerk:

Statement of costs

Value of the matter: Euro ??
5/20 fee, §§ 141, 32, 45 I KostO ?? EUR
fee § 150 I KostO ?? EUR
Subtotal ?? EUR
16 % VAT, §151a KostO ?? EUR

Total

Liebe Grüße
Lena

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Nine
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#5

28.05.2008, 19:04

Wow...vielen lieben Dank :-) Das hilft mir sehr :-) Danke schön...
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Lena
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#6

28.05.2008, 22:19

Gern geschehen - bin ja froh wenn ich ab und zu bißchen in der Materie drin bleiben kann und net ganz raus komme :wink:
Liebe Grüße
Lena

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Nine
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#7

29.05.2008, 08:45

Das hilft mir sehr weiter.
Aber noch eine Frage: Wie schreibe ich den Beglaubigungsvermerk in englisch? Ich brauche ja von der UB auch etwas für unsere Sammlung. Meine Kollegin macht das einfach auf deutsch...ist das okay?
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Lena
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#8

29.05.2008, 09:27

Das brauchst du doch nicht mehr.
Einfach ne einfache Kopie der Urkunde nebst UBeglaubigung - das reicht für die Sammlung. Ca. 2002 wurde die Dienstordnung für Notare geändert. § 19 I und II sind da maßgebend. Da braucht man keine begl. Kopoien mehr sondern es reichen einfache Kopien.
Von daher ist so ein Vermerkblatt doch nur doppelt unnötig Arbeit...
Liebe Grüße
Lena

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#9

29.05.2008, 10:24

Das werde ich meiner Kollegin mal mitteilen, wenn sie wieder da ist. Was das an Zeitersparnis bedeuten würde!
Heute allerdings mache ich dann noch eine beglaubigte für unsere Sammlung. Vorsichtshalber. Ich will sie da auch nicht "hintergehen" oder so. Aber das alles werde ich mit ihr mal besprechen.
Danke schön für den Hinweis. :-)
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