GKV - Mitglied der Erbengemeinschaft verstorben (Verkäufer)

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Gast

#1

28.05.2008, 08:15

Hai,

stehe grad etwas auf dem Schlauch... :oops:

Ich bereite einen Kaufvertrag vor, Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft. Eine Miterbin ist verstorben, vor zwei Jahren.

Habe bislang nur reingeschrieben, dass das so ist. Sollte ich für sie einen Erbschein vorlegen können (für das Grundbuchamt) oder gibt es noch irgendwas zu beachten? Irgendwie ist mir derzeit gar nicht klar, wie und was ich diesbezüglich formulieren soll. :(

Wißt Ihr Rat?

LG

River_Poet
Jupp03/11

#2

28.05.2008, 08:19

Wer tritt denn für die verstorbene Miterbin auf?
Gast

#3

28.05.2008, 09:28

... gute Frage - das steht noch nicht fest. Könnte doch zur Not einen der anderen Verkäufer zugleich für sie auftreten lassen, oder?

Erbengemeinschaften sind nicht mein Spezialgebiet, ich geb's zu :wink:
Jupp03/11

#4

28.05.2008, 09:46

Erbscheinsantrag muss vorher gestellt werden. In dem Kaufvertrag ist auf diesen Antrag dann Bezug zu nehmen. Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises müßte ebenfalls die GB-Berichtigung auf die Erben sein. Ohne Erbschein bekommst du ja nicht einmal die Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen.
Gast

#5

28.05.2008, 10:30

Das klingt logisch! :D :wink:

Na dann recherchiere ich mal, ob die nicht besonders auskunftsfreudige Erbengemeinschaft "schon" einen Erbschein beantragt hat...
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