In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
-
MohneBohne
#1
27.05.2008, 16:24
Meine Notarin ist jetzt Mitglied in einem ehrenamtlichen Verein geworden,
dieser will, dass sie die nächste neue Vereinsregisteranmeldung macht,
Oder greift § 3 BeurKG in diesem Sinne??
-
MohneBohne
#2
27.05.2008, 17:04
Nein - bei rechtfähigen Vereinen darf sie Mitglied sein :O)
Habs mir schon selber beantwortet :O)