Adoption

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brainy
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#1

27.05.2008, 15:44

Hallo und Hilfe an alle...

Ich habe eine Beurkundung vor mir, wo es um Adoption geht. Nun habe ich das bisher erst einmal gemacht und weiß eben nur noch, dass das Vormundschaftsgericht diverse Unterlagen (Geb.-Urkunden, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Lohnabrechnungen, Gesundheitszeugnisse, Aufenthaltsbescheinigungen, polizeil. Führungszeugnis...etc.) haben wollte.

Meine Frage ist nun: Reicht man diese Unterlagen - insbesondere die Urkunden - alle im Original bei Gericht ein? Das wurde nämlich bei uns vor einem Jahr so gemacht, aber mir kommt das nun etwas seltsam vor... Auf der einen Seite fänd ich es auch komisch, wenn ich von allem eine begl. Abschrift machen müsste, da dies dann ja auch sehr teuer würde.

Hoffe ihr könnt mir was dazu sagen!?

Vielen lieben Dank im voraus!
Nine
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#2

27.05.2008, 16:24

Also, anscheinend hat hier noch kein "Wissender" nachgeschlagen. Ich habe aber mal bei meiner Kollegin geschnüffelt, die bei uns das Notariat macht. Und die hatte von dem Annahmeantrag eine Ausfertigung übersandt, und wie es scheint von dem Rest immer die Originale mitgeschickt. Da es hier um eine Adoption in Polen ging, gab es noch eine Einwillungsbescheinigung in öffentlich rechtlicher Form.
Wirkliche Hilfe ist das wohl nicht wirklich, aber ich dachte mir, daß ich es mal versuche, zu helfen.
Kordu

#3

27.05.2008, 16:33

Ich reiche die Unterlagen immer im Original ein und fertige eine Kopie für unsere Akten.
brainy
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#4

27.05.2008, 16:33

Vielen Dank Nine! Bin für jede Hilfe dankbar! Deine Mitteilung bestärkt mich ja eher darin die Originale mitzuschicken. Ist vielleicht auch besser, sonst kommt wieder einen Zwischenverf. oder ein Anruf vom Rpflg., der dann doch die Orig. braucht. Könnt mir nur vorstellen, dass die Beteiligten etwas "blöd" gucken, wenn ich sage, wir müssen die Originalurkunden einschicken. Aber man kann diese ja nach Abschluss des Verfahrens dann zurückverlangen
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