persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Verfasst: 21.05.2008, 12:08
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen!
Folgender Fall zur Zeit bei mir:
Zugrunde liegt ein Kaufvertrag, in unserer Kanzlei beurkundet. Die Käufer kommen von weiter weg, deshalb habe ich sie vertreten. Eintragung der Auflassungsvormerkung wird demnächst erfolgen. Nun soll eine Grundschuld bestellt werden. Der hiesige Notar der Käufer hat die Beurkundung der Grundschuldbestellung abgelehnt, aus ersichtlichen Gründen. Für die Käufer ist der Weg hierhin allerdings auch zu weit. Meine Kolleginnen haben nun wiederum Vollmacht im Kaufvertrag erhalten, Grundpfandrechte mit dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bestellen. Soweit so gut - ich lasse eine der Kolleginnen in der Grundschuldbestellung auftreten.
Wie verhält es sich aber jetzt mit der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung in der Grundschuld? Soweit ich richtig informiert, ist das ein sog. höchstpersönliches Recht, welches nicht genehmigungsfähig ist, d. h. ich kann in der Bestellungsurkunde meine Kollegin nicht die Unterwerfung unter die pers. ZV erklären lassen und diese anschließend durch die Käufer lediglich genehmigen lassen. Diese müssen schon eine separate Unterwerfungserklärung abgeben. Ist meine Denkweise richtig oder weiß jemand genaueres bescheid?
Dann kann ich doch die Passage mit der pers. Unterwerfung in der Bestellungsurkunde gleich streichen lassen?
Folgender Fall zur Zeit bei mir:
Zugrunde liegt ein Kaufvertrag, in unserer Kanzlei beurkundet. Die Käufer kommen von weiter weg, deshalb habe ich sie vertreten. Eintragung der Auflassungsvormerkung wird demnächst erfolgen. Nun soll eine Grundschuld bestellt werden. Der hiesige Notar der Käufer hat die Beurkundung der Grundschuldbestellung abgelehnt, aus ersichtlichen Gründen. Für die Käufer ist der Weg hierhin allerdings auch zu weit. Meine Kolleginnen haben nun wiederum Vollmacht im Kaufvertrag erhalten, Grundpfandrechte mit dinglicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu bestellen. Soweit so gut - ich lasse eine der Kolleginnen in der Grundschuldbestellung auftreten.
Wie verhält es sich aber jetzt mit der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung in der Grundschuld? Soweit ich richtig informiert, ist das ein sog. höchstpersönliches Recht, welches nicht genehmigungsfähig ist, d. h. ich kann in der Bestellungsurkunde meine Kollegin nicht die Unterwerfung unter die pers. ZV erklären lassen und diese anschließend durch die Käufer lediglich genehmigen lassen. Diese müssen schon eine separate Unterwerfungserklärung abgeben. Ist meine Denkweise richtig oder weiß jemand genaueres bescheid?
Dann kann ich doch die Passage mit der pers. Unterwerfung in der Bestellungsurkunde gleich streichen lassen?