Mehrverlesungsklausel

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Gast

#1

20.05.2008, 14:53

Hallo Allerseits,

ich recherchiere gerade für eine Kollegin über obengenannte Mehrverlesungsklausel. In ihrem alten Büro wurde diese Klausel in den Vertrag mitreingeschrieben. Zweck des Ganzen war, dass, wenn mehrere Bauträger da waren, der Notar nicht jede Urkunde einzeln verlesen musste sondern in Gruppen. Bei uns kennt das niemand, habt ihr schon davon gehört und wo ist es zu finden? Habe schon all unsere Bücher gewälzt, nichts.

Liebe Grüße
Elisabeth
Kordu

#2

20.05.2008, 14:59

Bei der heutigen Beurkundung sind weitere Käufer anwesend. Gemäß § 13 Abs. 2 BeurkG wird der übereinstimmende Inhalt ihrer eigenen Erklärungen nur einmal in gemeinsamer Sitzung, die individuellen Bestandteile sodann in getrennter Sitzung verlesen. Der Beteiligte, der in gemeinsamer und separater Sitzung Fragen stellen kann, ist hiermit einverstanden. Kostenrechtliche Änderungen ergeben sich nicht.
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Faina Kushner
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#3

20.05.2008, 14:59

ne du sogar google gibt nichts her!
[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]


Ich bin so cool, ich kann sogar Drehtüren zuknallen!!!


Rechtsanwaltsfachangestellte sind die besten Liebhaberinnen!
Kordu

#4

20.05.2008, 15:06

Das hier ist auch noch interessant:

http://www.dnoti.de/topact/top0084.htm

Unter Mehrverlesungsklausel findest Du auch nix bei Herrn Google. Herrn Google sind so Begriffe wie "Sammelbeurkundung" eher geläufig! :wink:
Gast

#5

20.05.2008, 15:43

Ahhh, ja super, hab doch dazu dann glatt was im Kommentar gefunden. Super, danke :)
Kordu

#6

20.05.2008, 17:07

Bitte ... gern geschehen!
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