Nachlasspfleger für unbekannte Erben

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lost-soul
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#1

09.05.2008, 11:36

Hallo ihr,
ich bin Notarfachangestellte (seit letztem Jahr ausgelernt) im schönen Bayern und hab folgendes Problem:

Im Januar 2008 wurde bei uns eine Überlassung bezüglich eines Hausgrundstücks beurkundet. In Abteilung III. des Grundbuches ist eine Hypothek ohne Brief in Höhe von DM 3.928,36 für eine Privatperson eingetragen. Die Bewilligung ist von 1957! und die Frau schon gestorben. Leider sind keine Erben zu ermitteln. Die Hypothek soll aber aus dem Grundbuch raus. Was kann ich tun?? Ich hab gehört ich kann einen Nachlasspfeger für die unbekannten Erben bestellen. Aber wie und wo???
Wär lieb wenn mir jemand helfen könnte. :)

Vielen Dank Julia
Kordu

#2

09.05.2008, 11:43

Das hier könnte Dir helfen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1170.html

Unabhängig davon: Bevor Du Dir hier unnötig einen Kopf machst, würde ich Dir empfehlen, mit dem zuständigen Rechtspfleger zu telefonieren, ihm den Fall zu schildern. Er wird Dir dann sagen, was zu veranlassen ist.
Tasika
Foren-Praktikant(in)
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#3

13.05.2008, 11:14

:zustimm

In Bezug auf diesen Sachverhalt würde ich auch ein Aufgebotsverfahren in die Wege leiten. Wir bereiten hier als Notar eine Urkunde vor, und zwar mit Eidesstattlicher Erklärung. Ein Aufgebotsverfahren nimmt allerdings sehr viel Zeit in Anspruch. Wenn Du den Wortlaut für den Antrag brauchst, dann könnte ich Dir weiterhelfen.

Ein vorheriges Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger macht m. E nach in jedem Fall Sinn. Denn es kann verschiedene Auffassungen bei Rechtspflegern geben.
Sonnige Grüße

Fällt Dir ein Stein vom Herzen, so fällt er auf den Fuß Dir prompt,
so ist es nunmal auf der Welt, ein Kummer geht, ein Kummer kommt.
(Heinz Erhardt)
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