Hallo,
hat sich im Notariat in den letzten 11 Jahren viel verändert. Wer hat eine Idee, wie ich das rauskriegen kann? Bin jetzt wieder eingestiegen und hab ganz schön Probleme.
Wiedereinstieg
Es hat sich schon so einiges geändert. Als Beispiele fallen mir da spontan der Elektronische Rechtsverkehr in Handelsregistersachen ein, die Neuregelung der Gebühren für Registersachen in 2002 sowie auch sonstige kostenrechtliche Änderungen.
Aber wenn du schon wieder eingestiegen bist, kann dir das aber doch bestimmt jemand alles erklären?
Aber wenn du schon wieder eingestiegen bist, kann dir das aber doch bestimmt jemand alles erklären?
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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ich würde mal ganz frech sagen, das wirst du schon merken... ansonsten von der Vorgängerin Akten zum angucken geben lassen.. und ansonsten Chefe fragen
und wenn das alles nichts hilft sind wir immer noch da
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Hallo,
na ja mit dem Vorgänger fragen ist so ne Sache. Der ist von jetzt auf gleich verschwunden und kann nicht mehr gefragt werden. Er hat alles allein gemacht. Ich such mir jetzt halt Akten und Muster von ihm heraus und wurschtel mich so durch. Auf eure Hilfe komme ich gern zurück.
na ja mit dem Vorgänger fragen ist so ne Sache. Der ist von jetzt auf gleich verschwunden und kann nicht mehr gefragt werden. Er hat alles allein gemacht. Ich such mir jetzt halt Akten und Muster von ihm heraus und wurschtel mich so durch. Auf eure Hilfe komme ich gern zurück.
Hallo,
hab mal eine Frage:
Ein Notar beglaubigt eine Unterschrift unter einer von diesem selbst entworfenen und geschriebenen Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks für 310.000 €.
Welche Gebühren fallen denn hier an??
Danke schon mal.
hab mal eine Frage:
Ein Notar beglaubigt eine Unterschrift unter einer von diesem selbst entworfenen und geschriebenen Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks für 310.000 €.
Welche Gebühren fallen denn hier an??
Danke schon mal.
- Gruftie
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Wenn der Notar selbst die Vollmacht entworfen hat:
§§ 145 I, 38 II 4 KostO 5/10 (Wert: 310.000,00 €)
hierzu kommen ggf. noch Schreib- und Postauslagen + UmsSt
Wenn er lediglich die Unterschrift beglaubigt (Entwurf wurde vorgelegt):
§ 45 KostO 5/20 (Wert: 310.000,00 €) Gebühr jedoch höchstens 130,00 €
sofern Original gleich mitgenommen wird, keine Schreib- und Postauslagen, aber UmsSt
§§ 145 I, 38 II 4 KostO 5/10 (Wert: 310.000,00 €)
hierzu kommen ggf. noch Schreib- und Postauslagen + UmsSt
Wenn er lediglich die Unterschrift beglaubigt (Entwurf wurde vorgelegt):
§ 45 KostO 5/20 (Wert: 310.000,00 €) Gebühr jedoch höchstens 130,00 €
sofern Original gleich mitgenommen wird, keine Schreib- und Postauslagen, aber UmsSt
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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