Hofvermerk im Grundbuch löschen

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stef
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#1

06.05.2008, 17:36

Hallo Foris,

vielleicht könnt ihr mir wieder einmal weiterhelfen. Folgendes, der Hofvermerk (Höfeordnung) soll im Grundbuch gelöscht werden. Der Hof bleibt aber weiterhin bestehen. Zwar habe ich jetzt gelesen, dass der Eigentümer einen Antrag an das AG stellen kann und wir diesen dann beglaubigen. Aber was muss alles in den Antrag hinein oder wo kann ich etwas dazu nachlesen? Bin leider nicht wirklich fündig geworden....

Gruß Steffi
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Gruftie
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#2

06.05.2008, 19:20

Hast Du schon im Kersten/Bühling nachgesehen? Da müsste eigentlich was drinstehen.

Bin diese Woche nicht im Büro, sonst könnte ich Dir was zukommen lassen, sorry!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Kordu

#3

06.05.2008, 19:35

Gibt es Erben, die im Grundbuch jetzt schon gesichert sind? Die müssten dann zustimmen.

Auf die Schnelle habe ich das hier gefunden:

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/vollt ... 101890.htm

Grundsätzlich würde ich sagen, dass der Eigentümer die Löschung des Hofvermerks nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO bewilligt und beantragt.

Dann vielleicht noch eine ergänzende Erklärung, dass der Eigentümer an der Abgabe der Hoferklärung nicht durch erbrechtliche oder höferechtliche Gründe gehindert ist. Dass er über den Hof weder eine bindende Verfügung von Todes wegen getroffen noch einen faktischen Erbvertrag gem. §§ 6, 7 HöfeO geschlossen hat, noch er in der Hoferbenbestimmung formlos gebunden.

Weiter eine Belehrung darüber, dass der Notar über die rechtlichen Auswirkungen der Hofaufhebung belehrt hat.

Dann noch hier was zu lesen:

http://www.buzer.de/gesetz/6354/a88163.htm
http://www.buzer.de/gesetz/6354/a88164.htm
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stef
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#4

08.05.2008, 09:37

Den Kersten/Bühling habe ich leider nicht.

Die Grundbuchbezeichnung liegt mir leider noch nicht vor, wie ist es aber, wenn die Eigentümer ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten und sich zu Alleinerben erklären, jedoch Schlusserben nicht benennen.

Könnte dies hinderlich sein?

Vielen Dank an Kordu, das hilft mir schon mal weiter!
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mrsbloom
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#5

14.05.2008, 16:38

Der Antrag auf Löschung eines Hofvermerks wird an das zuständige Landwirtschaftsgericht gerichtet. Das Landwirtschaftsgericht veranlasst dann die Löschung im Grundbuch..

LG Tina
Gruß Tina

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stef
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#6

06.06.2008, 08:06

Bin in Urlaub gewesen und wollte mich jetzt erst mal für Eure Infos bedanken!

Gruß Steffi
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