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Bine65
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#1
06.05.2008, 12:50
Hallo,
ich hatte kürzlich mitbekommen, dass ein Notar, der zum Beispiel eine Genehmigungserklärung beglaubigt und diese an den beurkundenden Notar schickt, die Verwendung dieser Erklärung nicht von der Begleichung seiner Kosten abhängig machen darf.
Weiß jemand, ob es darüber eine Entscheidung gibt ?
LG Bine 65
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Bine65
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#3
06.05.2008, 15:49
Danke, bringt mich auf jeden Fall schon mal in die Richtung.
Liebe Grüße
Bine 65
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#5
06.05.2008, 20:55
das Thema hatten wir doch hier auch schonmal...