2 Urkunden mit einer Genehmigungserklärung genehmigen?

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steffi82
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#1

06.05.2008, 09:55

Hallo!

Wir haben 2 Urkunden mit vollmachtloser Vertretung an einem Tag unterzeichnet.

Kann ich nun beide Urkunden in einer Genehmigungserklärung genehmigen? Muss ich da auf irgendetwas besonderes achten?

Wie berechnet sich dann der Gegenstandswert? Beide Werte zusammenrechnen??

Vielen lieben Dank schon einmal für eure Hilfe
Jupp03/11

#2

06.05.2008, 13:17

Wenn die Urkunden für ein und das selbe Gericht sind, kann man das machen. Werte beider Urkunden zusammenrechnen.
Kordu

#3

06.05.2008, 15:01

steffi82 hat geschrieben:Wie berechnet sich dann der Gegenstandswert? Beide Werte zusammenrechnen??
Genau!!
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#4

06.05.2008, 20:59

:zustimm

das kommt immer auf den Fall drauf an... sinds die gleichen Parteien?

wenns verschiedene Gerichte sind, würd ich das nicht machen, ist nur umständlich..
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