Hallo!
Ich habe ein handschriftliches Testament (im verschlossenen Umschlag) einer Mandantin vor mir liegen, welches ich -so- im Namens des Notars bei Gericht einreichen soll.
Geht das?
Habe in den Büchern 2 Vaianten gefunden:
1. Eine kleine Urkunde, zu welcher das Testament als Anlage genommen wird (Gebühr 46 I)
2. Nur eine Gebühr nach 147 (das Testament der Mandantin soll hier wohl in einen Umschlag des Notars gesteckt werden und dann eingereicht werden.
Wie mache ich es denn nun am Besten????
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe
Steffi
Testament beim AG einreichen
- Puschelchen
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Hallo, möchtest du wissen, wie das passiert oder wie du die Rechnung stellen musst?
Ihr habt es anscheinend nicht beurkundet, dann würde ich eine Gebühr nach 147 II KostO nehmen und als Wert den Nachlasswert annehmen. Die Gebühr 46 I ist die Beurkundungsgebühr, wenn ihr das Testament beurkundet habt!
LG
Ihr habt es anscheinend nicht beurkundet, dann würde ich eine Gebühr nach 147 II KostO nehmen und als Wert den Nachlasswert annehmen. Die Gebühr 46 I ist die Beurkundungsgebühr, wenn ihr das Testament beurkundet habt!
LG
Wie Du das nun am besten machst, hängt davon ab, was für einen Auftrag Ihr habt. So, wie Du schreibst, habt Ihr den Auftrag, das Testament in einen Umschlag zu stecken und bei Gericht zu hinterlegen.steffi82 hat geschrieben:2. Nur eine Gebühr nach 147 (das Testament der Mandantin soll hier wohl in einen Umschlag des Notars gesteckt werden und dann eingereicht werden.
Wie mache ich es denn nun am Besten????
Also kannst Du auch nur das machen, es sei denn, die Mandantin will nun doch noch die Beurkundung.
Habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt.
Ich habe in einem alten Formularbuch eine kleine Urkunde gefunden, in der es heißt, dass das anliegende Testament nicht vom Notar beurkundet worden ist und er es nur bei Gericht hinterlegt. Aber muss das denn sein?
Kann ich nicht einfach den Umschlag mit dem TEstament der Mandantin in einen "unserer" Notarumschläge stecken, diesen ausfüllen und siegeln und dann beim Gericht einreichen? Brauch ich nen Hinterlegungsschein???
Vielleicht kann mir einer gang genau erklären, was ich jetzt machen muss!?! Bin bei Testamenten immer lieber übervorsichtig und möchte nichts falsch machen.
Ich habe in einem alten Formularbuch eine kleine Urkunde gefunden, in der es heißt, dass das anliegende Testament nicht vom Notar beurkundet worden ist und er es nur bei Gericht hinterlegt. Aber muss das denn sein?
Kann ich nicht einfach den Umschlag mit dem TEstament der Mandantin in einen "unserer" Notarumschläge stecken, diesen ausfüllen und siegeln und dann beim Gericht einreichen? Brauch ich nen Hinterlegungsschein???
Vielleicht kann mir einer gang genau erklären, was ich jetzt machen muss!?! Bin bei Testamenten immer lieber übervorsichtig und möchte nichts falsch machen.
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Du kannst ihn m.M.n. in euren Umschlag packen und dann zum AG bringen, den Hinterlegungsschein bekommst du dann vom AG ausgefüllt zurück mit Stempel und Hinterlegungsnummer, dieses Formular musst du allerdings auch erstmal "vor"ausfüllen...kann dir diese Formulare gerne mal geben....Kann ich nicht einfach den Umschlag mit dem TEstament der Mandantin in einen "unserer" Notarumschläge stecken, diesen ausfüllen und siegeln und dann beim Gericht einreichen? Brauch ich nen Hinterlegungsschein???
lg