Ein herzliches Hallo an alle!
Ich brauche wieder einmal euren Rat, es geht um Folgendes:
Sachverhalt:
Ein Anwaltsnotar hat seine eigene notarielle Kostenberechnung für vollstreckbar erklärt und dem Schuldner per GV zustellen lassen. Jetzt beauftragt er einen GV mit der ZV und unterschreibt diesen Antrag in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt.
Frage:
Davon abgesehen, dass er den Antrag auch in seiner Eigenschaft als Notar hätte stellen können und Gebühren nach dem RVG vom Schuldner auch nicht erstattet verlangt werden können möchte ich wissen, ob es überhaupt statthaft ist, dass er in seiner Eigenschaft als RA diesen ZV-Antrag stellt und wenn nicht, welche Konsequenzen dies haben könnte.
Ich kann in der Literatur hierzu einfach nichts finden. Dort geht es überall immer nur darum, ob der Notar einen anderen RA mit der Beitreibung seiner Kosten beauftragen kann und dies kann er machen.
Ich hoffe es weiß jemand Rat.
Vielen Dank vorab und viele Grüße, Jabo
Beitreibung von Notariatsgebühren als Rechtsanwalt
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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im Übrigen:
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Hallo Pepsi,
hast ja Recht, das nächste Mal mach ich das bestimmt, versprochen !
Viele Grüße, Jabo
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Viele Grüße, Jabo