Wohnungseigentum - Spitzboden sondereigentumsfähig?

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Gast

#11

10.04.2008, 15:40

Ich habe jetzt mit dem Rpfl. telefoniert und ich werde der Wohnung 2 ein Sondernutzungsrecht an dem Spitzboden einräumen.

@Kordu
Mir ist durchaus bewusst dass Sondereigentum besser wäre aber ich glaube dass den Mandanten (Vater und Sohn) die Kosten für die Herstellung einer weiteren Zeichnung für den Spitzboden und auch für die Änderung der Abgeschlossenheitsbescheinigung zu hoch wären. Außerdem würde das auch nochmal Zeit in Anspruch nehmen und die möchten erst "losbauen" wenn alles beurkundet und eingetragen ist.

Danke noch mal für eure Hilfe!

Liebe Grüße
Sandra
Antworten