Ergänzungsurkunde

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Gast

#1

09.04.2008, 08:59

Hallo, ich brauche noch einmal dringend Hilfe. Die Frist läuft heute ab.
Habe in einer Urkunde den Sitz der Firma nicht richtig klargestellt und jetzt EU beantragt. Die Rechtspflegerin hat schon 3 mal Verfügungen erlassen, woraufhin ich eine Eigenurkunde erstellt habe und es darin korrigiert habe. Jetzt schreibt sie: "Es fehlt eine unter Beachtung von §§ 44a, 36 BeurkG. erstellte - mit Ausfertigung der UR. 888/07 verbundene Tatsachen-Ergänzungsurkunde des Notars, woraus sich ergibt, wo der Erwerber seinen Sitz hat".
Ich verstehe das nicht. Soll ich eine Verhandlung schreiben, in der der Notar selbst erscheint oder wer soll erscheinen und was bestätigen?
Schon mal im Voraus Danke schön!!!
Kordu

#2

09.04.2008, 09:21

Du schreibst einfach auf "normalem" Papier eine Bescheinigung .... so nach dem Motto: Ich bescheinige hiermit in meiner Eigenschaft als Notar, dass .....

Darunter schreibst Du dann Ort und Datum, dann das Siegel und Unterschrift des Notars! Fertig!
Jupp03/11

#3

09.04.2008, 09:29

Reicht ihr die Urkuden noch in Papierform beim Handelsregister ein?
Gast

#4

09.04.2008, 09:40

Also ich würde eine sog. Eigenurkunde erstellen so in der Art wie:

Zur Urkunde Nr. 888/2007:


Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit gemäß § 44 a Abs. 2 BeurkG

Als offensichtliche Unrichtigkeit stelle ich richtig, dass der Sitz der ______ (Firma) auf Verkäuferin/Käuferin der oben genannten Urkunde nicht richtig wiedergegeben ist. Die Firma der Verkäuferin/Käuferin lautet richtig und vollständig wie folgt:

„ _____ (Firma) mit Sitz in _____ (Ort, ggf. vollständige richtige Adresse).“


Ort, Datum

Notar L.S.


Und da der "Schnitzer" auf Notarseite lag, denke ich: "Keine Kosten gem. § 16 KostO".

Diese Eigenurkunde muss allerdings an die UR 888/07 beigenäht und erneut dem GBA eingereicht werden.
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Puschelchen
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#5

09.04.2008, 09:43

würde das wie sam machen, machen das so hier auch!
Gast

#6

09.04.2008, 09:45

Hallo Jupp! Meine Urkunde war ein Kaufvertrag und auf der ersten Seite
stand "erschien Herr Müller, handelnd für Firma.....mit dem Sitz in.....
Und diese Sitzbezeichnung war falsch.
Ich weiß nicht, was die Rechtspflegerin mit § 36 meint. Wenn ich eine Eigenurkunde mache, habe ich doch keine Verhandlung oder?
Gast

#7

09.04.2008, 09:46

Hallo Kordu, so hatte ich das das erste Mal gemacht und die Rechtspflegerin
hat wieder gemeckert.
Gast

#8

09.04.2008, 09:52

... naja, eine Verhandlung im Sinne von "vorgelesen, genehmigt und unterschrieben" zwar nicht, aber es ist eine Niederschrift im Gegensatz zu § 39 BeurkG.

Rechtspfleger haben manchmal aber auch DAS Talent, einen richtig wuschig zu machen... :lol:
Jupp03/11

#9

09.04.2008, 09:52

Wie sieht denn deine Eigenurkunde aus, die du erstellt hast?
Wirf mal einen Blick in § 44 a Abs. 2 letzter Satz. Wenn die Rechtspflegerin von einer Egänzungs -URKUNDE- spricht, dann dürfte eine einfache Bescheinigung nicht ausreichend sein.
Jupp03/11

#10

09.04.2008, 09:57

Urkundenrolle-Nr. /2008

Ich, der Unterzeichnende, hier handelnd kraft der mir in der Urkunde vom
__.__.____ von den Vertragsparteien erteilten Vollmacht, erkläre für meine Vollmachtgeber folgendes:

Der Sitz der Gesellschaft der Verkäuferin befindet sich nicht in _________,
sondern in _______________.

Ort/Datum


Siegel/Unterschrift

Diese Urkunde ist dann mit der Ausfertigung zu verbinden. Eine begl. Kopie ist mit eurer Urschrift zu verbinden.
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