Ergänzungsurkunde

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Gast

#11

09.04.2008, 10:18

Hallo Jupp, ich hatte Vollmacht und habe das auch schon einmal so
bestätigt wie du jetzt geschrieben hast. Da hat die Rechtspflegerin
geschrieben, dass eine Notarfachangestellte nichts bestätigen kann.
Ich weiß echt nicht mehr weiter. Wenn ich sie anrufe, sagt sie immer,
dass wir so was wissen müssen, sie ist kein Notar. Toll ne?
Ich wollte es jetzt so machen, wie Sam vorgeschlagen hat oder nicht?
Bin noch am zweifeln wegen § 36.
Kordu

#12

09.04.2008, 10:20

Das, was Jupp geschrieben hat, sollst ja nicht Du, sondern der Notar unterschreiben.

Die Rechtspflegerin hat schon Recht, dass Du so etwas nicht unterschreiben kannst. Das ist ja keine Erklärung, die Du in Vollmacht für die Vertragsparteien abgibst.
Jupp03/11

#13

09.04.2008, 10:23

Und eine Urkundennummer vergeben, auch wenn gleich einige wieder was anderes sagen. Dieses Thema hatten wir bereits vor geraumer Zeit.
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